Zur alljährlich angebotenen Schulungsveranstaltung für Vereinsvorsitzenden begrüßte der Vorsitzende des Landesverbandes Hessischer Imker e.V Oliver Lenz am 28./29. Oktober N knapp 100 Gäste in Friedrichsdorf. Ein umfangreiches Informationspaket hatte der Landesverband für die Orts- und Kreisvereine vorbereitet.
Zu Beginn wurden die personellen Veränderungen in der Geschäftsstelle Kirchhain und im Präsidium des Deutschen Imkerbundes vorgestellt. Es folgten ausführliche Erläuterungen zu der seit Mitte August geltenden neuen “Förderrichtlinie zur Haltung und Zucht von Honigbienen”.
Diese Förderungen aus EU- und Landesmitteln sind völlig neu strukturiert worden. Beispielsweise ist bei Veranstaltungen und Lehrgängen nun immer zwingend die Angabe der Registriernummer des beteiligten Imkers gefordert. Diese Registriernummer (oder auch Betriebsnummer bei anderen Vet.-Ämtern) wird bei der Anmeldung der Bienenhaltung vom Veterinäramt vergeben.
Dies ist nicht neu, sondern mit der schon länger bestehenden Bienenseuchenverordnung schon eine mehrjährige bestehende Rechtslage. Diese wurde aber in der Vergangenheit regelmäßig ignoriert. Nun bekommt sie eine neue Relevanz und schließt Imker, die ihre Bienenhaltung nicht angemeldet haben, von der staatlichen finanziellen Förderung aus. Die Registriernummer sollte unbedingt in der DIB-Mitgleiderverwaltung (DIB MV) unter dem Feld Betriebsnummer erfasst und hinterlegt werden.