Anerkennung zum Reinzüchter

Anerkennung und Kontrolle der Züchter

Anerkannte Züchter und die Mitglieder anerkannter Züchtergemeinschaften müssen erfahrene Imker sein, die die Grundlagen der Aufzucht und der Züchtung in Theorie und Praxis beherrschen und den züchterischen Wert eines Volkes beurteilen können.

Die Formularvorlage “Stammblatt Reinzüchter” finden sie hier als Download.

Teil 1 – Anerkennung

Für die Anerkennung sind die Imker/Landesverbände zuständig, in denen die Züchter oder Züchtergemeinschaften Mitglied sind.

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

1.1 Nachweis der Teilnahme des Züchters oder der Mitglieder der Züchtergemeinschaft an Königinnenzucht-, Kör- und Bienengesundheitslehrgängen

1.2 Besitz von mindestens 20 Völkern bei Reinzüchtern. Besitz von mindestens 50 Völkern bei Züchtergemeinschaften. Die Völker müssen derselben Zuchtpopulation angehören. Mindestens 2 Zuchtvölker sollten gekört sein.

1.3 Beurteilung der Völker gemäß den „Empfehlungen zur Leistungsprüfung“ des DIB.

1.4 Verwendung der Zuchtvordrucke des DIB.

1.5 Nachgewiesene Tätigkeit im Sinne der Reinzucht über drei Generationen unter Beibehaltung des gleichen Materials. Die Selektion muß auf Grund von Leistungsprüfergebnissen erfolgt sein. Die Ergebnisse müssen vollständig im (Betriebs-) Zuchtbuch erfaßt sein.