Ab dem Jahr 2025 entfällt die GLÖZ8-Verpflichtung, also die 4-prozentige Zwangsstillegung, die allerdings 2023 und 2024 aufgrund des Ukrainekrieges mit Ausnahmeregelungen bereits „aufgeweicht“ wurde. Im Gegenzug musste auf agrarpolitischer Ebene ein Ausgleich geschaffen werden, um das Umweltambitionsniveau der GAP zu erfüllen. Dies geschieht nun dadurch, dass die Ökoregel 1 auf bis zu 8% (vorher 6%) aufgestockt wird. Das bedeutet, dass Brache- oder Blühflächen jetzt auf freiwilliger Basis bis zu einem Flächenumfang von 8% der betrieblichen Ackerflächen förderfähig sind. Die Flächen sind gezielt zu begrünen oder der Selbstbegrünung zu überlassen.
„Neue Vorgaben für die Anlage von Blühflächen im Rahmen der GAP in 2025“ weiterlesenEmpfehlungen zur Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2024
Erhöhte Fördersätze für Ökoregelungen und geeignete Ansaatmischungen
Die Prämiensätze für die Ökoregelungen 1a, 1b und 1c werden in 2024 erhöht und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.
Da der erhöhte Prämiensatz von 1.300 € schon für den ersten zusätzlichen Hektar gewährt wird, steigt die Attraktivität zur Anlage von Blühflächen für kleinere Betriebe ab 10 ha Ackerland wieder an. Aber auch für größere Betriebe über 100 ha Ackerland steigt die Attraktivität, da auch weniger als 1% zusätzlich stillgelegt werden kann.
Landwirte müssen im Rahmen der GAP 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen, die sogenannte GLÖZ 8 – Brache. Auf freiwilliger Basis kann der Flächenumfang auf 10 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird über die Förderkomponente der Ökoregeln separat vergütet (ÖR 1a). Unabhängig vom Erhöhungsumfang ist der erste, zusätzlich bereitgestellte Hektar mit der höchsten Prämienstufe (1.300 €) förderfähig. Bei einer gezielten Begrünung wird der Prämiensatz nochmals um 200 € pro Hektar erhöht (ÖR 1b Blühflächen/-streifen, ÖR 1c Blühstreifen in Dauerkulturen). Für Hessen geeignete Mischungen werden von den Saathändlern mittlerweile angeboten.
„Empfehlungen zur Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2024“ weiterlesenAnlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2023
Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zum 1.1.2023 haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Anlage von Blühflächen in landwirtschaftlichen Betrieben geändert.
Das „Greening“ mit bewährten Komponenten wie den ein- oder mehrjährigen Honigbrachen ist weggefallen und wurde durch die sog. „Konditionalität“ ersetzt. Im Rahmen der Konditionalität sind verschiedene GLÖZ – Vorgaben einzuhalten, also die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

Die Landwirte sind unter anderem verpflichtet, 4 % ihrer Ackerflächen brach fallen zu lassen und eine Selbstbegrünung zuzulassen oder selbst eine gezielte Begrünung anzulegen.
Diese (Selbst-) Begrünung muss im Herbst unmittelbar nach der Ernte erfolgen. Bewährte Blühmischungen, wie die von der AG Blühflächen entwickelte Bauernverbandsmischung, scheiden für eine Begrünung im Herbst allerdings aus. Hier kommen jetzt hauptsächlich Kleegrasmischungen zum Einsatz, die nicht zu üppig wachsen, aber eine gute Bodenbedeckung bewirken und somit unerwünschte Arten unterdrücken.
Vespa velutina – eine Gefahr, die ernst genommen werden muss
Eine Pressemitteilung des Deutschen Imkerbund (D.I.B.) vom 09.08.2023
Die asiatische Hornisse Vespa velutina breitet sich in Deutschland weiter aus. Das zeigen die Meldungen von Einzeltieren und Nestern, die bei den Behörden und Hornissenberatern in den betroffenen Bundesländern eingehen. Die invasive Art kommt bereits in Teilen Baden-Württembergs, Hessens, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalens und im Saarland vor. In all diesen Bundesländern wurde Vespa velutina in diesem Jahr auch in Regionen gesichtet, aus denen im vergangenen Jahr noch keine Meldungen vorlagen – ein klares Zeichen für die Ausbreitung dieser invasiven Art.
Der Deutsche Imkerbund sieht diese Entwicklung mit Sorge, da Berichte über vermehrte Schäden in der Imkerei durch Vespa velutina aus einigen Nachbarländern nur allzu gut bekannt sind. Inzwischen liegen auch wissenschaftliche Publikationen über die negativen Auswirkungen vor. Eine wissenschaftliche Arbeit aus Spanien hat zudem gezeigt, dass Vespa velutina auch andere Bestäuber von Blüten verdrängen und somit die Bestäubung verhindern kann.
Ein Film und zwei interessante Artikel
auf die wir Sie gerne hinweisen möchten:
“Anstehende Pflanzenschutzmaßnahmen im Raps” (Video, 7min,
Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen)
“Frost macht den Bienen nichts aus. Ein guter Start ins Bienenjahr 2021” von Dieter Skoetsch
Können die Bienenvölker solch niedrige Temperaturen wie in diesem Winter ertragen? Wenn ja, wie wärmen sich die Bienen? Fragen wie diese werden von Honigkunden und Bienenfreunden immer wieder gestellt. Dieter Skoetsch vom Landesverband Hessischer Imker weiß Antworten.
(PDF, 2MB) „Ein Film und zwei interessante Artikel“ weiterlesen
Weltbienentag: 5.000 Hektar Blühflächen in Hessen angelegt
Foto: Rudolf Schwarz
„Ich freue mich, dass in Hessens Landwirtschaft in diesem Jahr insgesamt 5.000 Hektar Blühflächen für mehr Nahrung für Bienen und Insekten sorgen und die Artenvielfalt fördern. Das sind 500 Hektar mehr als 2019 und ein Erfolg unserer Kampagne ‚Bienenfreundliches Hessen‘“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zum Weltbienentag am 20. Mai.
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