Grußwort zum Jahreswechsel 2023/2024

Liebe Imkerinnen und Imker,

das Jahr neigt sich dem Ende zu.

Wir vom Vorstand des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. möchten eine Zwischenbilanz zum Geschehenen und den neuen Aufgaben ziehen.

Erfreuliches und etwas Frust

Am 16. August wurde die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen erlassen – besser bekannt als Honig-Richtlinie.
Erfreulich für die Verbandsarbeit ist, dass sich das Fördervolumen erhöht, die züchterische Arbeit aufgenommen wurde und dass es die Möglichkeit zur Einzelförderung für den Imker gibt. Durch die neuen Bedingungen muss u.a. die Registernummer für förderfähige Maßnahmen angegeben werden.
Neu ist auch, dass die Förderung als Anteilfinanzierung mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 90 Prozent gewährt wird. Bisher war es eine Vollfinanzierung. Dies hat auch Einfluss auf die gesamte Finanzarchitektur des Verbandes. Eine Kalkulation zur Beitragsanpassung muss erfolgen.

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Apitherapie als Schwerpunkt auf dem 14. Hessischen Honigtag

14. Hessischer Honigtag in Friedberg

Zum 14. Hessischen Honigtag konnte Oliver Lenz als 1. Vorsitzender des Landesverbandes Hessischer Imker zahlreiche Gäste in der nahezu vollständig besetzten Stadthalle in Friedberg begrüßen. Neben die Prämierung der eingereichten Honige stand die Apitherapie im Mittelpunkt des diesjährigen Honigtages.

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VVS 2023 – Neue Honigrichtlinie und Vespa Velutina im Focus

Zur alljährlich angebotenen Schulungsveranstaltung für Vereinsvorsitzenden begrüßte der Vorsitzende des Landesverbandes Hessischer Imker e.V Oliver Lenz am 28./29. Oktober N knapp 100 Gäste in Friedrichsdorf. Ein umfangreiches Informationspaket hatte der Landesverband für die Orts- und Kreisvereine vorbereitet.

Zu Beginn wurden die personellen Veränderungen in der Geschäftsstelle Kirchhain und im Präsidium des Deutschen Imkerbundes vorgestellt. Es folgten ausführliche Erläuterungen zu der seit Mitte August geltenden neuen “Förderrichtlinie zur Haltung und Zucht von Honigbienen”.

Diese Förderungen aus EU- und Landesmitteln sind völlig neu strukturiert worden. Beispielsweise ist bei Veranstaltungen und Lehrgängen nun immer zwingend die Angabe der Registriernummer des beteiligten Imkers gefordert. Diese Registriernummer (oder auch Betriebsnummer bei anderen Vet.-Ämtern) wird bei der Anmeldung der Bienenhaltung vom Veterinäramt vergeben.
Dies ist nicht neu, sondern mit der schon länger bestehenden Bienenseuchenverordnung schon eine mehrjährige bestehende Rechtslage. Diese wurde aber in der Vergangenheit regelmäßig ignoriert. Nun bekommt sie eine neue Relevanz und schließt Imker, die ihre Bienenhaltung nicht angemeldet haben, von der staatlichen finanziellen Förderung aus. Die Registriernummer sollte unbedingt in der DIB-Mitgleiderverwaltung (DIB MV) unter dem Feld Betriebsnummer erfasst und hinterlegt werden.

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Aufruf zum erneuten Monitoring der Asiatischen Hornisse

Kirchhain – Aktuell kommt es vermehrt zu Sichtungen der asiatischen Hornisse an Bienenständen. Die invasive Art gefährdet Honigbienen in hohem Maße. Sie hat ein hohes Vermehrungs- und Schädigungspotenzial. Aus diesem Grund gibt es auch eine Meldepflicht.

Bei nachlassendem Nektarangebot in der zweiten Jahreshälfte stehen Honigbienen ganz oben auf dem Speiseplan der invasiven Hornissenart. Damit erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass die ungebetenen Besucher auch an Bienenständen auftauchen.

Für einen besseren Überblick des Ist Zustandes und für gezielte Maßnahmen zur Eindämmung sind alle Imker aufgerufen vom 06.10.-15.10.2023 eine Stunde an ihrem jeweiligen Bienenstand nach dieser Hornisse Ausschau zu halten.

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Hessische Honigprämierung 2023

Dem besten Honig aus Hessen auf der Spur

In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut Kirchhain wurde auch in diesem Jahr die Honigprämierung durchgeführt, um den Leistungsstand und das Qualitätsniveau der hessischen Imkerei darzustellen aber auch zu verbessern.

Wir Imker produzieren Lebensmittel. Dabei kommen das Lebensmittelrecht und auch Regelungen zum Verbraucherschutz zum Tragen. Diese Gesetze udn Regeln gelten für alle Imker, unabhängig von der Größe der Imkerei und unabhängig davon, ob der Honig verkauft oder verschenkt wird. Insofern ist es sinnvoll bei der unabhängigen Selbstkontrolle des Landesverbandes Hessischer Imker teilzunehmen.

In diesem recht guten Honigjahr 2023 wurden 183 Lose von insgesamt 129 Imkern (es waren bis zu drei Lose je Imker erlaubt) mit jeweils drei Gläsern zur Bewertung eingereicht. Dies waren deutlich mehr Lose als noch im Vorjahr. Die hohe Teilnehmerzahl kann auch als Indiz für die gute Honigernte in diesem Jahr gesehen werden.

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Verabschiedung von Frau Karin Kubetz

10.000 Tage Geschäftsstellenerfahrung gehen in den Ruhestand

Nach fast 29 Jahren Tätigkeit in der Geschäftsstelle des Landesverband Hessischer Imker e.V. wechselt Frau Karin Kubetz jetzt in den wohlverdienten Ruhestand.

Wie niemand anderes kennt Sie das Innenleben des Landesverbandes. Als Konstante und Institution in der Imkerschaft seit fast 30 Jahren bekannt, verlässt nun Frau Kubetz den Landesverband.

Am 1. Dezember 1994 begann Sie ihre Tätigkeit noch in den Räumlichkeiten des Bieneninstitutes. Zunächst als „Einzelkämpferin“ tätig, wuchsen im Laufe der Zeit die Aufgaben durch die steigende Mitgliederzahl und zusätzliche Anforderungen. Hierzu kamen immer wieder weitere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle hinzu.

Oliver Lenz als 1.Vorsitzender bedankte sich im Rahmen einer Feierstunde für die gute, harmonische und unkomplizierte Mitarbeit.
Er wünschte Frau Kubetz alles Gute für den neuen Lebensabschnitt und überreichte Ihr hierfür im Auftrag des Vorstandes verschiedene Präsente.

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