Liebe Imkerinnen und Imker,
das Jahr neigt sich dem Ende zu.
Wir vom Vorstand des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. möchten eine Zwischenbilanz zum Geschehenen und den neuen Aufgaben ziehen.
Erfreuliches und etwas Frust
Am 16. August wurde die neue Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen erlassen – besser bekannt als Honig-Richtlinie.
Erfreulich für die Verbandsarbeit ist, dass sich das Fördervolumen erhöht, die züchterische Arbeit aufgenommen wurde und dass es die Möglichkeit zur Einzelförderung für den Imker gibt. Durch die neuen Bedingungen muss u.a. die Registernummer für förderfähige Maßnahmen angegeben werden.
Neu ist auch, dass die Förderung als Anteilfinanzierung mit Zuschüssen in Höhe von bis zu 90 Prozent gewährt wird. Bisher war es eine Vollfinanzierung. Dies hat auch Einfluss auf die gesamte Finanzarchitektur des Verbandes. Eine Kalkulation zur Beitragsanpassung muss erfolgen.