Honigprämierung 2026

Echter Deutscher Honig auf dem Prüfstand

In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut Kirchhain wurde auch in diesem Jahr die Honigprämierung durchgeführt, um den Leistungsstand und das Qualitätsniveau der hessischen Imkerei darzustellen, aber auch zu verbessern.

Gerade in Zeiten von gepanschter Importware, verunsicherten Verbrauchern und der Forderung nach einem Honigimportverbot, ist es für die Imker eine willkommene Gelegenheit, das eigene Qualitätslevel von unabhängiger Seite prüfen zu lassen und mit einem positiven Ergebnis die eigene Vermarktung aktiv zu fördern. „Made in Germany“ alleine ist noch kein überzeugendes Verkaufsargument. Auch die anderen Parameter sind wichtig, um sich von der Importware abzuheben.

Die zwischenzeitlich eingetretene Verpflichtung zur Herkunftsdeklaration hat für die heimische Imkerei keine praktische Auswirkung und auch nicht auf das Prüfschema. Die Herkunft unseres Honigs wurde immer klar benannt (Deutscher Honig) und nicht verschleiert.

Erstmalig konnten auch Neutralgläser im „Hessenetikett“ an der Prämierung teilnehmen. Das Hessenetikett bietet den Vorteil, regionalen Honig besonders hervorzuheben. Gleichzeitig sind die von der Verpackungsverordnung vorgegebenen Elemente des Etiketts vorgegeben und können nicht verändert werden. Auch der Honig mit dem Hessenetikett hat die Qualität wie vom Deutschen Imkerbund gefordert.

In diesem Jahr wurden 170 Lose von fast 120 Imkern mit jeweils drei Gläsern zur Bewertung eingereicht. Hinter den eingereichten Proben stehen mehr als 31 Tonnen Honig. Das waren etwas weniger Lose aber mehr repräsentierter Honig als im Vorjahr. Ein klares Indiz für eine gute Ernte in einer schwierigen Saison mit teilweise Feuchtigkeitsproblemen in der Frühtracht.

Zu Beginn der Sinnesprüfung erläuterte Tobias Stever als Honigobmann das inhaltliche Prüfverfahren und den Verfahrensablauf. Optional konnte erneut jeder Imker für sein Los eine Rückstands- und /oder Sortenanalyse hinzubuchen. Dieser Umstand musste im gesamten Verfahrensablauf berücksichtigt werden:

  • Probenannahme und Anonymisierung
  • Jeweils 3 Juroren prüfen ein Glas aus einem Los
  • Vorbereitung der Laborproben in Abhängigkeit des Prüfumfanges

Grundlage war wie immer das Prüfschema des Deutschen Imkerbundes D.I.B. – auch für die Neutralgläser mit dem „Hessenetikett“. Eine perfekte Aufmachung, einwandfreie Hygiene sowie eine feinsteife Konsistenz der kristallisierten Honige waren gefordert. Selbstverständlich waren auch der honigtypische Geschmack und Geruch Prüfgegenstand der Juroren.

Um ein einheitliches bzw. gleichmäßiges Prüfniveau zu gewährleisten, wurden zu Beginn verschiedene Definitions- und Abgrenzungsfragen erläutert und besprochen. Eine fotografische Dokumentation der gefundenen Abweichungen wurde bei Abwertungen auf 3 oder weniger Punkte erstellt. Die Teilnehmer haben dann durch das neutrale Feedback die Möglichkeit ihre innerbetrieblichen Abläufe zu überdenken und zukünftig zu optimieren.

Leider gab es vereinzelt vermeidbare Formfehler wie eine fehlerhafte MHD-Kennzeichnung (30.Februar) oder fehlende Deckeleinlagen und alte Adlergläser und -deckel.

Neben der sensorischen Bewertung werden alle Proben noch ins Labor gegeben. Dort werden die Honige auf Wassergehalt, Enzymwerte sowie optional auf mögliche Rückstände durch Pflanzenschutz- oder Behandlungsmittel untersucht. Für eine gewünschte Sortenanalyse wurde eine zweite Laborprobe gezogen. Diese Ergebnisse liegen erst im Oktober / November vor. Erst danach entscheidet sich, welche Lose einen entsprechenden Rang bei der Prämierung erhalten. Die Gold-Silber- oder Bronzemedaillen werden auf dem Honigtag am 22.11.2026 in Schlitz ausgelobt.  Nähere Infos hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt auf www.hessische-imker.de.

Ein herzlicher Dank an dieser Stelle an die beteiligten Juroren sowie der Unterstützung durch Frau Dr. Gefion Brunnemann-Stubbe vom Bieneninstitut Kirchhain für Ihren Einsatz.

Christian Schirk, Landesverband Hessischer Imker e.V.

Hessische Honigprämierung 2026

Einladung zur Hessischen Honigprämierung 2026

Honigglas

Der Landesverband Hessischer Imker lädt auch im Jahr 2026 alle im Landesverband organisierten Imker zur Honigprämierung herzlich ein. In diesem Jahr wird die Sinnesprüfung am 15. August 2026 stattfinden.

Die Honigprämierung trägt dazu bei, den hohen Qualitätsstandard unseres hessischen Honigs auch dem Kunden gegenüber unter Beweis zu stellen und somit auch in Zukunft zu erhalten. Die eingereichten Honige werden neben einer optisch-sensorischen Prüfung auch einer chemisch-physikalischen Analyse unterzogen. Die jeweiligen Proben/Honiglose werden alle auf Wassergehalt und Invertaseaktivität untersucht.

„Hessische Honigprämierung 2026“ weiterlesen

Hessische Honigprämierung 2025

Deutscher Honig ohne Sirup auf dem Prüfstand

In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut Kirchhain wurde auch in diesem Jahr die Honigprämierung durchgeführt, um den Leistungsstand und das Qualitätsniveau der hessischen Imkerei darzustellen aber auch zu verbessern.

Gerade in Zeiten von Fake Honig und gestreckter Importware ist es für die Imker eine willkommene Gelegenheit das eigene Qualitätslevel von unabhängiger Seite prüfen zu lassen und mit einem positiven Ergebnis die eigene Vermarktung aktiv zu fördern.  „Made in Germany“ alleine ist noch kein überzeugendes Verkaufsargument. Auch die anderen Parameter sind wichtig, um sich von der Importware abzuheben.

Erstmalig war die Hessenschau vor Ort, um von dieser Eigenkontrolle der Hessischen Imker in ihrer Hauptnachrichtensendung zu berichten (ARD Mediathek).

„Hessische Honigprämierung 2025“ weiterlesen

Hessische Honigprämierung 2025

Einladung zur Teilnahme an der Hessischen Honigprämierung 2025

Honigglas

Der Landesverband Hessischer Imker lädt auch im Jahr 2025 alle im Landesverband organisierten Imker zur Honigprämierung zur Honigprämierung herzlich ein. In diesem Jahr wird die Sinnesprüfung am 9. August 2025 stattfinden.

Die Honigprämierung trägt dazu bei, den hohen Qualitätsstandard unseres hessischen Honigs auch dem Kunden gegenüber unter Beweis zu stellen und somit auch in Zukunft zu erhalten. Die eingereichten Honige werden neben einer optisch-sensorischen Prüfung auch einer chemisch-physikalischen Analyse unterzogen. Die jeweiligen Proben/Honiglose werden alle auf Wassergehalt und Invertaseaktivität untersucht.

Die Teilnahme an der Honigprämierung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Honig und Ihr Können einer fachkundigen und neutralen Prüfung zu unterziehen. Gleichzeitig erhalten Sie dabei wertvolle Tipps und Hinweise um Ihr Wissen um das Thema Honigbearbeitung und Optimierung des Verkaufsgebindes im DIB-Glas  oder im Neutralglas zu vervollkommnen.

Die Bewertung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Prüfschema des DIB, nach dem bei erreichen entsprechender Punktzahlen, Preise und Urkunden vergeben werden.

Die errungenen Auszeichnungen werden im Rahmen des Hessischen Honigtages in Michelstadt-Erbach am 23. November diesen Jahres rechtzeitig vor dem Weihnachtgeschäft übergeben.

„Hessische Honigprämierung 2025“ weiterlesen

Stellungnahme zu Honigverfälschungen, Stand Januar 2025

Hintergrund:

Im Oktober 2024 wurde das Ergebnis einer Untersuchung von Supermarkthonigen veröffentlicht.
Diese Untersuchung wurde vom Europäischen Berufsimkerbund (EPBA) und vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIM) gemeinsam in Auftrag gegeben und in einem Labor in Estland durchgeführt. Als Untersuchungsmethode wurde ein DNA Profil der Supermarkthonige erstellt. Das DNA Profil der Supermarkthonige wurde gegen das von gesichert „reinen“ Honigen verglichen. Hierbei wurden nicht nur das Genom von Trachtpflanzen erfasst, sondern das gesamte Genmaterial des Honigs (pflanzliches, tierisches und menschliches Genom). Wenn sich das DNA Profil einer Probe signifikant von den „reinen“ Honigen der Datenbank unterscheidet, wurde diese Probe als potentiell verfälscht gewertet.
Von 30 Honigproben aus Supermärkten wurden 25 als verfälscht gewertet.

„Stellungnahme zu Honigverfälschungen, Stand Januar 2025“ weiterlesen

Umsatzsteuer – Durchschnittssätze nach § 24 UStG sinken

Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bei der Umsatzsteuer die Durchschnittssätze nach § 24 UStG anwenden, sinkt ab dem 6. Dezember 2024 der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG von bislang 9,0 auf nunmehr 8,4 %.

Dies wurde bereits im Frühjahr angekündigt, nur der Termin der Einführung blieb damals unklar. Nun hat der Bundesrat der Änderung zugestimmt.

Damit sich die Betriebe nicht an den neuen Steuersatz gewöhnen müssen, sinkt dieser zum 1. Januar 2025 weiter auf 7,8 Prozent.

„Umsatzsteuer – Durchschnittssätze nach § 24 UStG sinken“ weiterlesen