Phishing-Versuche bei Imkervereinen in Hessen

Aktuell werden uns Phishing-Versuche bei Imkervereinen in Hessen gemeldet.

Die Betrüger fälschen die E-Mail-Adresse des 1. Vorsitzenden und senden an den Kassenwart/Kassierer des Vereins eine Rechnung zur Bezahlung. Bisher sind diese Versuche aufgefallen, sodass unseres Wissen nach noch kein Schaden entstanden ist. 

Wir bitten alle im Vorstand tätigen Imker unserer Vereine um Vorsicht.

Es ist einfacher einmal mehr zurückzufragen, als Opfer dieser Masche zu werden.

Nachdem nun auch ein Phishing-Versuch an unsere Geschäftsstelle gerichtet war, noch ein Ergänzung: Bitte informieren Sie die für sie zuständige Polizeidienststelle über den Versuch und erstatten Anzeige.

Vertreterversammlung 2025

Am Sonntag, dem 16.03.2025, fand die jährliche Vertreterversammlung des Landesverbands in Ronneburg statt.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Übergabe des Bewilligungsbescheids für das Projekt „YouBees – Junge Bienen für Hessen” durch das Landwirtschafts-Ministerium und das Regierungspräsidium Gießen.

Weiterhin standen auch die turnus-gemäße Wahl des 2. Vorsitzenden und des Vorstands Finanzen sowie die Abstimmung über Anträge bzgl. Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung an.

„YouBees – Junge Bienen für Hessen. Die Bestäubungsleistung muss hoch bleiben!”

Zur Kooperation und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Imkern und Landwirten sowie zur Förderung einer verstärkten Teilnahme junger Menschen am Imkerberuf/-Hobby wurde dieses Projekt vom Landesverband Hessischer Imker und der hessischen Landjugend verabredet.

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Vereine und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Menschen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verstehen oder Bewegen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.

Webseiten und digitale Angebote müssen also so gestaltet sein, dass niemand ausgeschlossen wird. Dazu gehören zum Beispiel eine klare Seitenstruktur, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, eine einfache Bedienung und die Unterstützung von Hilfsmitteln wie Screenreadern.

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Stellungnahme zu Honigverfälschungen, Stand Januar 2025

Hintergrund:

Im Oktober 2024 wurde das Ergebnis einer Untersuchung von Supermarkthonigen veröffentlicht.
Diese Untersuchung wurde vom Europäischen Berufsimkerbund (EPBA) und vom Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund (DBIM) gemeinsam in Auftrag gegeben und in einem Labor in Estland durchgeführt. Als Untersuchungsmethode wurde ein DNA Profil der Supermarkthonige erstellt. Das DNA Profil der Supermarkthonige wurde gegen das von gesichert „reinen“ Honigen verglichen. Hierbei wurden nicht nur das Genom von Trachtpflanzen erfasst, sondern das gesamte Genmaterial des Honigs (pflanzliches, tierisches und menschliches Genom). Wenn sich das DNA Profil einer Probe signifikant von den „reinen“ Honigen der Datenbank unterscheidet, wurde diese Probe als potentiell verfälscht gewertet.
Von 30 Honigproben aus Supermärkten wurden 25 als verfälscht gewertet.

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Mediengestalter mit Organisationstalent (m/w/d) gesucht !


Für unser kompetentes und gut ausgebildetes Team in der Geschäftsstelle in Kirchhain suchen wir unbefristet in Teilzeit eine(n)

Mediengestalter mit Organisationstalent (m/w/d)

Wir suchen:

Motivierte Menschen für unser kompetentes und gut ausgebildetes Team, die gerne sowohl organisieren als auch gestalten wollen. Wir freuen uns, wenn auch Sie Lust haben, sich für unsere Idee zu begeistern und mit uns weiter neue und flexible Wege gehen wollen.

Sie bringen Ihre kreativen Entwürfe und Ideen ein, um die Wahrnehmung unseres Verbandes weiterzuentwickeln und Informationen für Rundschreiben, Homepage und Social Media zu erstellen. Die Organisation von Veranstaltungen für unsere Imker und Imkervereine inkl. Infor­mationsrecherchen und Nachbereitung gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben.

Die komplette Stellenausschreibung finden Sie hier.

Direkte Förderung für Imker mit vielen Völkern

Gemäß der neuen, aktuell gültigen Honig-Richtlinie, oder auch “Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zurUnterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen vom 16.08.2023”, ist nun auch die Förderung zur Anschaffung von Gegenständen, Geräten und
Maschinen
durch Imkerinnen und Imker direkt möglich.

Die Möglichkeit zur Antragstellung für das Förderjahr 2024/2025 wurde verlängert bis 31.10.2024!

Mindestvoraussetzungen sind u.a. die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und eine Mindestanzahl von 25 Völkern.

UPDATE:
Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat nun auch mit einer Pressemitteilung über die Förderung im Imkereisektor informiert.

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