Qualtitätsmerkmale oder Körwesen

Körung ist die Anerkennung der Nachzuchtwürdigkeit eines Bienenvolkes.
Für die einzelnen Zuchtpopulationen sind die jeweiligen Zuchtziele und Merkmale festzulegen. Die Standards der anerkannten Zuchtpopulationen sind im Anhang aufgeführt.

Die Körung erfolgt als

– Zuchtvolk (zur Nachzucht von Königinnen)
– Drohnenvolk (zur Erzeugung von Drohnen)


1 Voraussetzung für die Körung

1.1 Körung als Zuchtvolk (2a-Volk)

Nachweise sind zu erbringen für

– Abstammung / – Eigenleistung / – Geschwisterleistung

1.1.1 Abstammung

Auf dem Abstammungsnachweis des Körscheines müssen zwei Vorfahrengenerationen vollzählig aufgeführt werden. Diese Völker sollen gekört sein oder es müssen entsprechende Leistungs- und Eigenschaftsnachweise vorliegen.

Eine Merkmalsuntersuchung oder sonstige Methode zur sicheren Identifikation (z. B. DNA-Analyse) der Zuchtpopulation dient der Überprüfung der Reinpaarung und damit der Abschätzung der Erbsicherheit. Sie ist somit Bestandteil der Körung.

1.1.2 Eigenleistung

Die Bewertung der Honigleistung und der Eigenschaften erfolgt frühestens nach einem Prüfjahr gemäß den „Empfehlungen zur Leistungsprüfung“ des DIB. Neben dem Honigertrag werden bei der Eigen- und Geschwisterleistung weitere Eigenschaften nach folgenden Kriterien bewertet:

– Sanftmut : sehr sanft – sanft – nervös – bösartig

– Wabensitz : fest – ruhig – laufend – flüchtig

– Winterfestigkeit : gut – mittel – gering – fehlt

– Frühjahrsentwicklung : sehr schnell – schnell – normal – langsam

– Volksstärke : sehr stark – stark – normal – schwach

– Schwarmtrieb : fehlt – leicht lenkbar – schwer lenkbar – sehr stark

Die Eigenschaften „Sanftmut“ und „Wabensitz“ sind als Durchschnittswerte der Aufzeichnungen zu ermitteln. Die im Rahmen einer zentralen Zuchtwertschätzung ermittelten Zuchtwerte sind ggf. anzugeben. Weiter sollte Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten, insbesondere Varroatose berücksichtigt werden. Hierzu wird auf die vom DIB herausgegebenen „Empfehlungen zur Durchführung von Varroatoleranzprüfungen“ verwiesen.

1.1.3 Geschwisterleistung

Honigleistung und Eigenschaften aller geprüften Geschwister gleicher Anpaarung (mindestens fünf) sind entsprechend nachzuweisen. Hierzu sollen auch Völker auf anderen Ständen mit einbezogen werden.

1.2 Körung als Drohnenvolk (1b-Volk) Voraussetzungen für die Körung als Drohnenvolk sind

– Nachweis der Körung des Muttervolkes / – Nachweis der Merkmale (siehe Anhang)