Einige unserer Verein nutzen, wie auch unser Verband, verschiedene Dienste aus dem Microsoft 365 Paket. Dies wird für gemeinützige Vereine gesponsort.
Mit einer aktuellen Änderung kann Microsoft die Daten in eine andere, in der EU gelegenen Datenspreicherort umlagern. Um die eigenen Daten weiterhin nur innnerhalb Deutschlands gelagert zu haben. ist eien entsprechende Änderung im Organisations-Profile in Microsoft 365 notwendig. Die Anpassung haben wir natürlich für die Daten des Landesverbands vorgenommen.
Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) auf zwei Bienenständen in der Stadt Hanau (Mittelbuchen). Das Sperrgebiet umfasst Teile von Hanau-Mittelbuchen und Bruchköbel.
Bei einer Probenziehung für ein Gesundheitszeugnis sind mehrere Völker positiv auf AFB-Sporen getestet worden. Daher wird ein AFB-Sperrbezirk im Umkreis von einem Kilometer um die Ausbruchsherd eeingerichtet.
Das Veterinäramt wird bei allen Bienenvölkern im Sperrbezirk eine amtliche Entnahme von Proben durchführen, um eine Verbreitung der Faulbrut zu verhindern.
In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut Kirchhain wurde auch in diesem Jahr die Honigprämierung durchgeführt, um den Leistungsstand und das Qualitätsniveau der hessischen Imkerei darzustellen, aber auch zu verbessern.
Gerade in Zeiten von gepanschter Importware, verunsicherten Verbrauchern und der Forderung nach einem Honigimportverbot, ist es für die Imker eine willkommene Gelegenheit, das eigene Qualitätslevel von unabhängiger Seite prüfen zu lassen und mit einem positiven Ergebnis die eigene Vermarktung aktiv zu fördern. „Made in Germany“ alleine ist noch kein überzeugendes Verkaufsargument. Auch die anderen Parameter sind wichtig, um sich von der Importware abzuheben.
Die zwischenzeitlich eingetretene Verpflichtung zur Herkunftsdeklaration hat für die heimische Imkerei keine praktische Auswirkung und auch nicht auf das Prüfschema. Die Herkunft unseres Honigs wurde immer klar benannt (Deutscher Honig) und nicht verschleiert.
Erstmalig konnten auch Neutralgläser im „Hessenetikett“ an der Prämierung teilnehmen. Das Hessenetikett bietet den Vorteil, regionalen Honig besonders hervorzuheben. Gleichzeitig sind die von der Verpackungsverordnung vorgegebenen Elemente des Etiketts vorgegeben und können nicht verändert werden. Auch der Honig mit dem Hessenetikett hat die Qualität wie vom Deutschen Imkerbund gefordert.
In diesem Jahr wurden 170 Lose von fast 120 Imkern mit jeweils drei Gläsern zur Bewertung eingereicht. Hinter den eingereichten Proben stehen mehr als 31 Tonnen Honig. Das waren etwas weniger Lose aber mehr repräsentierter Honig als im Vorjahr. Ein klares Indiz für eine gute Ernte in einer schwierigen Saison mit teilweise Feuchtigkeitsproblemen in der Frühtracht.
Zu Beginn der Sinnesprüfung erläuterte Tobias Stever als Honigobmann das inhaltliche Prüfverfahren und den Verfahrensablauf. Optional konnte erneut jeder Imker für sein Los eine Rückstands- und /oder Sortenanalyse hinzubuchen. Dieser Umstand musste im gesamten Verfahrensablauf berücksichtigt werden:
Probenannahme und Anonymisierung
Jeweils 3 Juroren prüfen ein Glas aus einem Los
Vorbereitung der Laborproben in Abhängigkeit des Prüfumfanges
Grundlage war wie immer das Prüfschema des Deutschen Imkerbundes D.I.B. – auch für die Neutralgläser mit dem „Hessenetikett“. Eine perfekte Aufmachung, einwandfreie Hygiene sowie eine feinsteife Konsistenz der kristallisierten Honige waren gefordert. Selbstverständlich waren auch der honigtypische Geschmack und Geruch Prüfgegenstand der Juroren.
Um ein einheitliches bzw. gleichmäßiges Prüfniveau zu gewährleisten, wurden zu Beginn verschiedene Definitions- und Abgrenzungsfragen erläutert und besprochen. Eine fotografische Dokumentation der gefundenen Abweichungen wurde bei Abwertungen auf 3 oder weniger Punkte erstellt. Die Teilnehmer haben dann durch das neutrale Feedback die Möglichkeit ihre innerbetrieblichen Abläufe zu überdenken und zukünftig zu optimieren.
Leider gab es vereinzelt vermeidbare Formfehler wie eine fehlerhafte MHD-Kennzeichnung (30.Februar) oder fehlende Deckeleinlagen und alte Adlergläser und -deckel.
Neben der sensorischen Bewertung werden alle Proben noch ins Labor gegeben. Dort werden die Honige auf Wassergehalt, Enzymwerte sowie optional auf mögliche Rückstände durch Pflanzenschutz- oder Behandlungsmittel untersucht. Für eine gewünschte Sortenanalyse wurde eine zweite Laborprobe gezogen. Diese Ergebnisse liegen erst im Oktober / November vor. Erst danach entscheidet sich, welche Lose einen entsprechenden Rang bei der Prämierung erhalten. Die Gold-Silber- oder Bronzemedaillen werden auf dem Honigtag am 22.11.2026 in Schlitz ausgelobt. Nähere Infos hierzu folgen zu einem späteren Zeitpunkt auf www.hessische-imker.de.
Ein herzlicher Dank an dieser Stelle an die beteiligten Juroren sowie der Unterstützung durch Frau Dr. Gefion Brunnemann-Stubbe vom Bieneninstitut Kirchhain für Ihren Einsatz.
Christian Schirk, Landesverband Hessischer Imker e.V.
Seit dem 2. August 2026 ist der „EU AI ACT“ aktiv.
Inhalte, welche mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder wesentlich verändert wurden, sind nun entsprechend zu kennzeichnen. Verbrauchern soll so eine bessere Einschätzung der Herkunft und Authentizität von Inhalten ermöglicht werden.
Dies gilt insbesondere für KI-generierte oder mit KI-Unterstützung erstellte Texte, sondern auch für Bilder, Audio- und Videoinhalte, die echten oder von Menschen erstellten Inhalten nahe kommen.
In jüngster Zeit gab es Irritationen über eine neu bestehende Meldepflicht an die Veterinärämter über an Varroa betroffene Bienenvölker. Das betrifft alle Imker, alle Landkreise und fast alle Bienenvölker in Deutschland.
Auf Initiative der Verbände erfolgte nun eine Klarstellung von Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU).
Hintergrund ist eine neue EU-Meldeverordnung vom 10. März 2026.
Seit einigen Jahren ist es ruhig geworden um den kleinen Beutenkäfer, der 2014 in Sizilien Europa erreicht hatte und dort mit intensiven Maßnahmen bekämpft wurde. Jetzt haben illegale Transporte von Bienenvölkern nach Mittelitalien dafür gesorgt, dass der kleine Beutenkäfer auch im Raum Rom nachgewiesen worden ist. Die Ausbreitung nach Norden schreitet leider voran und der Deutsche Imkerbund sowie die hessischen Imker appellieren in diesem Zusammenhang an alle Imkerinnen und Imker Bienenimporte aus Italien und anderen Ländern zu unterlassen.
Ein weiterer Schädling nähert sich von Osten. Die Tropilaelaps-Milbe ist bereits in Osteuropa nachgewiesen worden. Das Risiko ist enorm hoch, dass sie durch Importe nach Deutschland eingeschleppt werden könnte. Auch Sie schädigt Bienenvölker und bedroht damit die Bestäubungsleistung in unserer Kulturlandschaft.