Phishing-Versuche bei Imkervereinen in Hessen

Aktuell werden uns Phishing-Versuche bei Imkervereinen in Hessen gemeldet.

Die Betrüger fälschen die E-Mail-Adresse des 1. Vorsitzenden und senden an den Kassenwart/Kassierer des Vereins eine Rechnung zur Bezahlung. Bisher sind diese Versuche aufgefallen, sodass unseres Wissen nach noch kein Schaden entstanden ist. 

Wir bitten alle im Vorstand tätigen Imker unserer Vereine um Vorsicht.

Es ist einfacher einmal mehr zurückzufragen, als Opfer dieser Masche zu werden.

Nachdem nun auch ein Phishing-Versuch an unsere Geschäftsstelle gerichtet war, noch ein Ergänzung: Bitte informieren Sie die für sie zuständige Polizeidienststelle über den Versuch und erstatten Anzeige.

Vertreterversammlung 2025

Am Sonntag, dem 16.03.2025, fand die jährliche Vertreterversammlung des Landesverbands in Ronneburg statt.

Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Übergabe des Bewilligungsbescheids für das Projekt „YouBees – Junge Bienen für Hessen” durch das Landwirtschafts-Ministerium und das Regierungspräsidium Gießen.

Weiterhin standen auch die turnus-gemäße Wahl des 2. Vorsitzenden und des Vorstands Finanzen sowie die Abstimmung über Anträge bzgl. Änderungen an Satzung und Geschäftsordnung an.

„YouBees – Junge Bienen für Hessen. Die Bestäubungsleistung muss hoch bleiben!”

Zur Kooperation und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Imkern und Landwirten sowie zur Förderung einer verstärkten Teilnahme junger Menschen am Imkerberuf/-Hobby wurde dieses Projekt vom Landesverband Hessischer Imker und der hessischen Landjugend verabredet.

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Vereine und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Menschen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verstehen oder Bewegen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.

Webseiten und digitale Angebote müssen also so gestaltet sein, dass niemand ausgeschlossen wird. Dazu gehören zum Beispiel eine klare Seitenstruktur, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, eine einfache Bedienung und die Unterstützung von Hilfsmitteln wie Screenreadern.

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HIVE – Hessischer Jugend-Imker-Vorentscheid 2025

Der Deutsche Imkerbund veranstaltet in Kooperation mit seinen Landesverbänden vom 30.05. – 01.06.2025 den 10. Nationalen Jugend-Imker-Wettbewerb in Bayern.

Der Landesverband Hessischer Imker möchte den besten Jugendlichen die Chance geben, sich für diese Veranstaltung zu qualifizieren. Hierzu laden wir euch zum Vorentscheid am 05. April 2025 in Kirchhain in unsere Geschäftsstelle ein.

Die drei Sieger des Vorentscheids werden für den Nationalen Jugend-Imkerwettbewerb nominiert. Die Gewinner dieser Veranstaltung qualifizieren sich wiederum für das „International Meeting of Young Beekeepers“.

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Züchtertagung 2025

Am 15.02.2025 fand die diesjährige Züchtertagung der Hessischen Züchter in der Geschäftsstelle des Landesverbandes Hessischer Imker in Kirchhain statt.

Mit viel Interesse der gut besuchten Veranstaltung gab es den Jahresbericht vom Zuchtobmann Wolfgang Scheele und vom Leiter des Hessischen Prüfhofes Uwe Eichholz.

Im Anschluss berichtete Lothar Wehner (Vorstand LHI) über die neuen Fördermöglichkeiten für die Zucht in Hessen wie z.B. für Merkmalsuntersuchungen, Lohnbesamungen, SMR und DNA-Untersuchungen.

Martin Gabel vom Bieneninstitut in Kirchhain gab hiernach einen Bericht über zukünftige DNA-Untersuchungen.

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Neue Vorgaben für die Anlage von Blühflächen im Rahmen der GAP in 2025

Ab dem Jahr 2025 entfällt die GLÖZ8-Verpflichtung, also die 4-prozentige Zwangsstillegung, die allerdings 2023 und 2024 aufgrund des Ukrainekrieges mit Ausnahmeregelungen bereits „aufgeweicht“ wurde. Im Gegenzug musste auf agrarpolitischer Ebene ein Ausgleich geschaffen werden, um das Umweltambitionsniveau der GAP zu erfüllen. Dies geschieht nun dadurch, dass die Ökoregel 1 auf bis zu 8% (vorher 6%) aufgestockt wird. Das bedeutet, dass Brache- oder Blühflächen jetzt auf freiwilliger Basis bis zu einem Flächenumfang von 8% der betrieblichen Ackerflächen förderfähig sind. Die Flächen sind gezielt zu begrünen oder der Selbstbegrünung zu überlassen.

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