Empfehlungen zur Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2024

Erhöhte Fördersätze für Ökoregelungen und geeignete Ansaatmischungen

Die Prämiensätze für die Ökoregelungen 1a, 1b und 1c werden in 2024 erhöht und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.

Da der erhöhte Prämiensatz von 1.300 € schon für den ersten zusätzlichen Hektar gewährt wird, steigt die Attraktivität zur Anlage von Blühflächen für kleinere Betriebe ab 10 ha Ackerland wieder an. Aber auch für größere Betriebe über 100 ha Ackerland steigt die Attraktivität, da auch weniger als 1% zusätzlich stillgelegt werden kann.

Landwirte müssen im Rahmen der GAP 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen, die sogenannte GLÖZ 8 – Brache. Auf freiwilliger Basis kann der Flächenumfang auf 10 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird über die Förderkomponente der Ökoregeln separat vergütet (ÖR 1a). Unabhängig vom Erhöhungsumfang ist der erste, zusätzlich bereitgestellte Hektar mit der höchsten Prämienstufe (1.300 €) förderfähig. Bei einer gezielten Begrünung wird der Prämiensatz nochmals um 200 € pro Hektar erhöht (ÖR 1b Blühflächen/-streifen, ÖR 1c Blühstreifen in Dauerkulturen). Für Hessen geeignete Mischungen werden von den Saathändlern mittlerweile angeboten.

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Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2023

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zum 1.1.2023 haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Anlage von Blühflächen in landwirtschaftlichen Betrieben geändert.
Das „Greening“ mit bewährten Komponenten wie den ein- oder mehrjährigen Honigbrachen ist weggefallen und wurde durch die sog. „Konditionalität“ ersetzt. Im Rahmen der Konditionalität sind verschiedene GLÖZ – Vorgaben einzuhalten, also die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

Mehrjährige HALM-Blühfläche

Die Landwirte sind unter anderem verpflichtet, 4 % ihrer Ackerflächen brach fallen zu lassen und eine Selbstbegrünung zuzulassen oder selbst eine gezielte Begrünung anzulegen.

Diese (Selbst-) Begrünung muss im Herbst unmittelbar nach der Ernte erfolgen. Bewährte Blühmischungen, wie die von der AG Blühflächen entwickelte Bauernverbandsmischung, scheiden für eine Begrünung im Herbst allerdings aus. Hier kommen jetzt hauptsächlich Kleegrasmischungen zum Einsatz, die nicht zu üppig wachsen, aber eine gute Bodenbedeckung bewirken und somit unerwünschte Arten unterdrücken.

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Weltbienentag: 5.000 Hektar Blühflächen in Hessen angelegt

Umweltministerin Priska Hinz: „Durch die Kampagne ‚Bienenfreundliches Hessen‘ finden Bienen und Insekten mehr Nahrung in der Landwirtschaft“

Weltbienentag: Schild zu den angelegte Blühflächen
Schild zu den angelegte Blühflächen
Foto: Rudolf Schwarz

„Ich freue mich, dass in Hessens Landwirtschaft in diesem Jahr insgesamt 5.000 Hektar Blühflächen für mehr Nahrung für Bienen und Insekten sorgen und die Artenvielfalt fördern. Das sind 500 Hektar mehr als 2019 und ein Erfolg unserer Kampagne ‚Bienenfreundliches Hessen‘“, sagte Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Priska Hinz zum Weltbienentag am 20. Mai.

5.000 Hektar entsprechen rund 7.000 Fußballfeldern. 3.400 Hektar Blühflächen werden im Rahmen des Agrarumweltmaßnahmenprogramms HALM mit insgesamt 2,25 Millionen Euro gefördert. Es handelt sich dabei um ein- und mehrjährige Flächen. 1.695 Landwirtinnen und Landwirte beteiligten sich 2020 an diesem Programm. Hinzu kommen Flächen, die vom Hessischen Bauernverband und dem Landesverband Hessischer Imker gemeinsam im Rahmen der Kampagne „Bienenfreundliches Hessen“ angelegt werden. Das Umweltministerium unterstützt die Beschaffung des Saatguts mit Lottomitteln: „Auch in diesem Jahr haben hessische Landwirte viele zusätzliche Blühflächen angelegt, und zwar auf rund 1.600 Hektar. Damit verbessern sie das Nahrungsangebot für Insekten und leisten gleichzeitig einen Beitrag zur Artenvielfalt“, sagte der Generalsekretär des Hessischen Bauernverbandes, Peter Voss-Fels.
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