Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung – UPDATE !!


Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe

    • UPDATE:

      Tätigkeiten bei der Bekämpfung der Vespa Velutina fallen nun unter den Umfang der Haftpflichtversicherung, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist, rückwirkend per 01.01.2025!

      Der Versicherungsschutz gilt AUCH für die Nestentdeckung, -entfernung, -umsiedelung und -vernichtung von invasiven und nicht invasiven Insekten.

      Die Imkerversicherung konnte eine beitragsfreie Lösung mit dem Versicherer aushandeln, also ohne eine Prämienerhöhung für den Einschluss dieses Risikos.

      Haftpflichtversicherung heißt, dass Schäden an Dritten – Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert sind. Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.  

  • Es besteht weiterhin kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen.

    • UPDATE :
      Siehe oben: “Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. 

      Ggfs. macht hier eine Versicherung über eine Berufsgenossenschaft Sinn.
      Entweder selbst oder auch über den eigenen Imkerverein.

  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit
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Neues auf unserer Webseite und in der DIB-MV

Es gibt immer wieder Neues und Hilfreiches auf unserer Webseite und auch in der DIB-MV.

Damit diese nicht ganz untergehen, oder weitgehend unbekannt bleiben, werden wir in unregelmäßigen Abstand eine Sammlung hier als Beitrag veröffentlichen.
Sicher nicht vollständig, aber wir hoffen das Interessanteste ausgesiebt zu haben.

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Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung

Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen
  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe
  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse sind über die Imker Global Versicherung versichert (Schäden durch Tiere)

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Hessische Honigprämierung 2025

Deutscher Honig ohne Sirup auf dem Prüfstand

In Zusammenarbeit mit dem Bieneninstitut Kirchhain wurde auch in diesem Jahr die Honigprämierung durchgeführt, um den Leistungsstand und das Qualitätsniveau der hessischen Imkerei darzustellen aber auch zu verbessern.

Gerade in Zeiten von Fake Honig und gestreckter Importware ist es für die Imker eine willkommene Gelegenheit das eigene Qualitätslevel von unabhängiger Seite prüfen zu lassen und mit einem positiven Ergebnis die eigene Vermarktung aktiv zu fördern.  „Made in Germany“ alleine ist noch kein überzeugendes Verkaufsargument. Auch die anderen Parameter sind wichtig, um sich von der Importware abzuheben.

Erstmalig war die Hessenschau vor Ort, um von dieser Eigenkontrolle der Hessischen Imker in ihrer Hauptnachrichtensendung zu berichten (ARD Mediathek).

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Umfrage zu Schul-Imkereien und Bienen AGs in Hessen


Wir möchten das Wissen um diese Zusammenhänge und die Faszination für die Imkerei an die nächsten Generationen weitergeben.

Eine der wirkungsvollsten Methoden, dieses Ziel zu erreichen, ist die Gründung und Unterstützung von Imker-Arbeitsgemeinschaften (AGs) und Schul-Imkereien an hessischen Schulen.

Um die Unterstützung durch unseren Verband und seinen angeschlossen Imkervereine zu koordinieren und zu optimieren, möchten wir alle Lehrkräfte an Schulen, Imkervereine und/oder Imker in Hessen, die bereits eine Imker-AG an einer Schule haben, betreuen oder planen, bitten an unserer Umfrage Schulimkereien-und-Bienen-AGs-in-Hessen teilzunehmen.

Meldet eure bestehende oder geplante Imker-AG hier !

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Amerikanische Faulbrut in der Stadt Kassel (Juni 2025)

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in der Stadt Kassel –
Sperrbezirk mit Restriktionsmaßnahmen im Bereich Philippinenhof‐Warteberg/ Nord‐Holland/ Fasanenhof ab Samstag, 28. Juni 2025.

Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 24.06.2025 :
https://www.kassel.de/service/media/themenseiten/amerikanische-faulbrut-afb.php

Imker im Umkreis der Gemeinde oder um Kassel sollten unbedingt prüfen, inwieweit sie vom Sperrbezirk betroffen sind.

Bitte beachtet auch die Informationen zur AFB hier auf unserer Webseite im Bereich Download – Bienengesundheit. Eine Liste aller uns bekannten und veröffentlichten AFB-Meldungen findet sich hier.

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