Seit dem 2. August 2026 ist der „EU AI ACT“ aktiv.
Inhalte, welche mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder wesentlich verändert wurden, sind nun entsprechend zu kennzeichnen. Verbrauchern soll so eine bessere Einschätzung der Herkunft und Authentizität von Inhalten ermöglicht werden.
Dies gilt insbesondere für KI-generierte oder mit KI-Unterstützung erstellte Texte, sondern auch für Bilder, Audio- und Videoinhalte, die echten oder von Menschen erstellten Inhalten nahe kommen.
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