Unser Vortragsangebot

Unsere Schulungen werden ergänzt durch ein breites Angebot an Vortragsthemen.

Vortragsveranstaltungen werden üblicherweise vom Verband oder aber den jeweiligen Orts- und Kreisvereinen organisiert und können von unseren Lehrbeauftragten oder externen Referenten abgehalten werden.

Für die Organisation von Vorträgen sprechen Interessierte, Vereinsvorstände oder die zuständigen Vereins-Obleute zuerst die Geschäftsstelle oder den gewünschten Lehrbeauftragten an.

Sollten diese schon mit dem Lehrbeauftragten zusammengearbeitet haben, können sie diesen natürlich auch direkt ansprechen oder anfragen. Bei organisatorischen Fragen steht auch in diesem Fall wie immer die Geschäftsstelle gerne zur Seite.

Eine Übersicht der Lehrbeauftragten mit Anschriften finden Sie unter Lehrbeauftragte.

Förderung eines Vortrages / einer Veranstaltung

Vereine können generell über den Verband eine EU-Förderung für die Ausrichtung und Organisation eines Vortrages erhalten.

Für einen förderfähigen Vortrag bzw. eine Veranstaltung ihres Vereins beträgt die EU-Förderung derzeit 250,- Euro.
Die entsprechenden Förderrichtlinien und eine Liste von förderfähigen Vortragsthemen samt Beschreibung des Anmeldevorgangs finden sie im Download-Bereich unter Förderung.

Bei externen Referenten oder Vorträgen abseits der Liste förderfähiger Vorträge (s.o.) muss eine Freigabe des Vorstands über die Geschäftsstelle erfolgen.

Für einen Förderantrag füllen Sie bitte das Formular zur Anmeldung ein Vortragsveranstaltung aus und senden Sie es an unsere Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle übernimmt für Sie die Anmeldung bei der Europäischen Union.

Der Schulungsanbieter/ Veranstalter hat der Bewilligungsbehörde (Regierungspräsidium Gießen) zeitgleich zur Veröffentlichung den entsprechenden Link zum Angebot bereitzustellen und der Veröffentlichung auf der Webseite der Bewilligungsbehörde zuzustimmen.

Bitte beachten Sie:

  • Es können nur Veranstaltungen gefördert werden, die den Förderrichtlinien entsprechen und in der Liste der Vortragsthemen aufgeführt sind.
  • Jeder Verein kann innerhalb des Förderjahres (01.08. bis 31.07. des Folgejahres ) nur einen Antrag auf Förderung stellen.
  • Der Vortrag ist min. 8 Wochen vor Veranstaltungstermin bei der Landesverbandsgeschäftsstelle schriftlich mit dem entsprechenden Anmeldeformular anzukündigen.
  • Fremdreferenten (also keine Lehrbeauftragten, Obleute, Vorstandsmitglieder des Landesverbandes oder Mitarbeiter des Bieneninstitutes Kirchhain) sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Landesverband förderfähig.
  • Der Lehrbeauftragte/Referent erhält sein Honorar und die Reisekosten direkt und sofort vom ausrichtenden Kreisimker- oder Imkerverein
  • Damit die Förderung ausgezahlt werden kann, muss eine unterschriebene Teilnehmerliste der Veranstaltung eingereicht werden. Hierfür muss die von uns zur Verfügung gestellte Teilnehmerliste verwendet werden.

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