Richtlinien für das Zuchtwesen des Deutschen Imkerbundes ( ZRL)

Die Richtlinien Zuchtwesen des D.I.B. (ZLR) finden sie hier als Download.

1. Aufgaben

Der Deutsche Imkerbund e. V. (DIB) fördert eine flächendeckende Bienenhaltung, um die Bestäubung insektenblütiger Pflanzen sicherzustellen. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung sanftmütiger, leistungs- und widerstandsfähiger Bienenvölker. Dies wird durch eine sorgfältige Prüfung und Auslese von Zuchtvölkern mit wertvollem Erbgut sowie deren planmäßige Vermehrung und Anpaarung erreicht. Die Zuchtrichtlinien (ZRL) beschreiben Grundlagen und Ziele einer planmäßígen Bienenzüchtung. Sie regeln die Anerkennung von Züchtern, Zuchteinrichtungen und Zuchtmaterial im Sinne einer

Qualitätssicherung.

2. Gliederung und Zuständigkeit der Zuchtleitung

2.1 Zuchtleitung des Deutschen Imkerbundes:

Die Zuchtleitung besteht aus Züchtertagung und Beirat für das Zuchtwesen. Die Züchtertagung umfasst die Beauftragten der dem DIB angeschlossenen Imker/Landesverbände. Jede Zuchtpopulation ist in der Zuchtleitung vertreten. Sie tritt mindestens einmal jährlich zusammen und erarbeitet Richtlinien für die Gestaltung der Zuchtarbeit, für die einheitliche Anerkennung der Züchter und Beleg-/Besamungsstellen sowie für die Prüfung und Bewertung von Zuchtvölkern und Zuchtlinien. Die Züchtertagung gibt sich eine Geschäftsordnung. Der Beirat für das Zuchtwesen wird auf Vorschlag der Züchtertagung vom DIB ernannt.

2.2 Landeszuchtleitung:

Jeder Imker/Landesverband wählt oder ernennt einen Obmann für das Zuchtwesen des Imker/Landesverbandes (Landeszuchtobmann). Im Übrigen bleibt den Imker/Landesverbänden die organisatorische Gestaltung des Zuchtwesens in ihrem Bereich überlassen, jedoch sollte jede Zuchtpopulation Berücksichtigung finden. Die Imker/Landesverbände sind die Träger der Bienenzüchtung. Sie führen die Anerkennung der Züchter und Beleg-/Besamungsstellen sowie die Prüfung und Bewertung von Zuchtvölkern und Zuchtlinien nach den Richtlinien des DIB durch. Die Landeszuchtleitungen sind berechtigt, höhere Anforderungen zu stellen.

3. Zuchtmaterial

Die Zucht erfolgt im Rahmen anerkannter Zuchtpopulationen. Diese können

1. auf der Basis einer nach bestimmten Körpermerkmalen und/oder Nutzungseigenschaften stabilisierenden Selektion innerhalb einer geographischen Rasse oder

2. durch Kombination mehrerer geographischer Rassen und nachfolgender stabilisierender Selektion nach bestimmten Merkmalen und/oder Nutzungseigenschaften (Zuchtrasse) entstanden sein. Zuchtpopulationen müssen über eine ausreichende Völkerzahl verfügen, damit der Fortbestand über mehrere Generationen sichergestellt werden kann.

Die heute in Deutschland verbreitete Landbiene zeigt überwiegend Carnica-Charakter. Das in Verkehr gebrachte Bienenmaterial darf bei der Kreuzung mit der Landbiene zu keiner Verschlechterung der Verhaltenseigenschaften führen. Für neu anzuerkennende Zuchtpopulationen muß der Nachweis hierfür erbracht werden.

Die An- und Aberkennung einer Zuchtpopulation erfolgt durch die Zuchtleitung des DIB.