Jahresbericht Reinzüchter
Die Formularvorlage “Reinzüchter-Jahresbericht” finden sie hier als Download.
Teil 2 – Betriebsführung
Um eine einwandfreie Durchführung der Zucht und eine Überwachung der Leistung zu sichern, ist der Züchter oder die Züchtergemeinschaft verpflichtet:
2.1 zur Führung der Stockkarte bzw. Volksgeschichte
2.2 zur Führung eines (Betriebs-) Zuchtbuches für alle gezüchteten Königinnen mit Angaben der Leistungen und Eigenschaften für die im eigenen Betrieb verwendeten Königinnen,
2.3 alle Königinnen mit der jeweiligen Jahresfarbe individuell zu zeichnen.
Teil 3 – Zuchtkarte (grau)
Für jede anerkannte Population (Population Carnica und Population Buckfast) gibt es eine eigene Zuchtkarte. Die Karte besteht aus einer oberen Hälfte als Zuchtnachweis (mit Angaben zur Königin) und einer unteren Hälfte als Paarungsnachweis. Die ausgefüllte Karte wird der Königin zur Belegstelle/Besamungsstelle beigefügt.
Teil 4 – Erlöschen der Anerkennung
Die Anerkennung einer Besamungsstelle erlischt bei
4.1 schriftlichem Verzicht auf Anerkennung
4.2 Verlust der Mitgliedschaft im Landesverband
4.3 Verwendung nicht genehmigter Drohnenvölker
4.4 Verstößen gegen die ZRL des DIB
Die Anerkennung wird durch den Imker/Landesverband widerrufen.