Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung – UPDATE !!


Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe

    • UPDATE:

      Tätigkeiten bei der Bekämpfung der Vespa Velutina fallen nun unter den Umfang der Haftpflichtversicherung, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist, rückwirkend per 01.01.2025!

      Der Versicherungsschutz gilt AUCH für die Nestentdeckung, -entfernung, -umsiedelung und -vernichtung von invasiven und nicht invasiven Insekten.

      Die Imkerversicherung konnte eine beitragsfreie Lösung mit dem Versicherer aushandeln, also ohne eine Prämienerhöhung für den Einschluss dieses Risikos.

      Haftpflichtversicherung heißt, dass Schäden an Dritten – Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert sind. Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.  

  • Es besteht weiterhin kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen.

    • UPDATE :
      Siehe oben: “Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. 

      Ggfs. macht hier eine Versicherung über eine Berufsgenossenschaft Sinn.
      Entweder selbst oder auch über den eigenen Imkerverein.

  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit
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Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung

Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen
  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe
  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse sind über die Imker Global Versicherung versichert (Schäden durch Tiere)

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Amerikanische Faulbrut in der Stadt Kassel (Juni 2025)

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in der Stadt Kassel –
Sperrbezirk mit Restriktionsmaßnahmen im Bereich Philippinenhof‐Warteberg/ Nord‐Holland/ Fasanenhof ab Samstag, 28. Juni 2025.

Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 24.06.2025 :
https://www.kassel.de/service/media/themenseiten/amerikanische-faulbrut-afb.php

Imker im Umkreis der Gemeinde oder um Kassel sollten unbedingt prüfen, inwieweit sie vom Sperrbezirk betroffen sind.

Bitte beachtet auch die Informationen zur AFB hier auf unserer Webseite im Bereich Download – Bienengesundheit. Eine Liste aller uns bekannten und veröffentlichten AFB-Meldungen findet sich hier.

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Neuerungen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse

In Hessen gibt es Neuerungen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) nach einer bundesweiten Neubewertung.

Wurde diese Insektenart vom Bundesumweltministerium bisher vom Bundesministerium als invasive Art klassifiziert. Dies führte dazu, dass gemeldete Nester unverzüglich entfernt werden mussten, um mögliche Schäden an einheimischen Arten und Risiken für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.

Mit der aktuellen Umstufung wird die Asiatische Hornisse nun als weit verbreitet geführt. Das bedeutet, dass Betroffene nicht mehr verpflichtet sind, Nester pauschal und sofort zu beseitigen. Stattdessen erfolgt nun eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls, bevor Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werde.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Population der Asiatischen Hornisse und die Umwelt in Hessen haben wird.

Amerikanische Faulbrut im Umkreis von Sinn (Lahn-Dill-Kreis – März 2025)

Am 27.03.2025 wurde die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenbestand im Umkreis von Sinn (35764 Sinn, Landkreis Lahn-Dill-Kreis) amtlich festgestellt.

Imker im Umkreis der Gemeinde sollten unbedingt prüfen, inwieweit sie vom Sperrbezirk betroffen sind.

  • In der Gemeinde Sinn mit den Ortsteilen Sinn, Edingen und Fleisbach wird ein Sperrbezirk eingerichtet.
  • Als Grenze der Sperrzone gelten die Gemarkungsgrenzen von Sinn, Edingen und Fleisbach. Die detaillierten Grenzen des Sperrbezirkes sind in einer Karte dargestellt, die Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist. Diese kann bei dem Landrat des Lahn-DillKreises der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Schlossstraße 20 in 35745 Herborn oder auf der Homepage des Lahn-Dill-Kreises (www.lahn-dill-kreis.de) eingesehen werden.

Bitte beachtet auch die Informationen zur AFB hier auf unserer Webseite im Bereich Download – Bienengesundheit. Eine Liste aller uns bekannten und veröffentlichten AFB-Meldungen findet sich hier.

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Asiatische Hornisse auch in Wiesbaden auf dem Vormarsch

Aufwändige Nestbeseitigung mit der Berufsfeuerwehr

Sie sind extrem aggressiv und eine Gefahr für Menschen und Umwelt: Die Asiatischen Hornissen, die sich seit 2023 auch in Wiesbaden breit machen. In einer aufwändigen Aktion wurde am Dienstag von Experten mit Unterstützung der Berufsfeuerwehr ein Nest aus einem Baum in der Steubenstraße entfernt.

Anwohner hatten das große, intensiv von den Insekten beflogene lampenähnliche Gebilde, das in rund 20 Metern Höhe in einer Baumkrone hing, dem Imkerverein Wiesbaden gemeldet. Im Auftrag des Hessischen Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie (HLNUG) konnten die invasiven Insekten unschädlich gemacht werden.

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