Empfehlungen zur Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2024

Erhöhte Fördersätze für Ökoregelungen und geeignete Ansaatmischungen

Die Prämiensätze für die Ökoregelungen 1a, 1b und 1c werden in 2024 erhöht und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.

Da der erhöhte Prämiensatz von 1.300 € schon für den ersten zusätzlichen Hektar gewährt wird, steigt die Attraktivität zur Anlage von Blühflächen für kleinere Betriebe ab 10 ha Ackerland wieder an. Aber auch für größere Betriebe über 100 ha Ackerland steigt die Attraktivität, da auch weniger als 1% zusätzlich stillgelegt werden kann.

Landwirte müssen im Rahmen der GAP 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen, die sogenannte GLÖZ 8 – Brache. Auf freiwilliger Basis kann der Flächenumfang auf 10 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird über die Förderkomponente der Ökoregeln separat vergütet (ÖR 1a). Unabhängig vom Erhöhungsumfang ist der erste, zusätzlich bereitgestellte Hektar mit der höchsten Prämienstufe (1.300 €) förderfähig. Bei einer gezielten Begrünung wird der Prämiensatz nochmals um 200 € pro Hektar erhöht (ÖR 1b Blühflächen/-streifen, ÖR 1c Blühstreifen in Dauerkulturen). Für Hessen geeignete Mischungen werden von den Saathändlern mittlerweile angeboten.

Einjährige Blühflächen/-streifen Ökoregel 1b und 1c:

Die Aussaat muss bis zum 15.05. erfolgen; es darf nachgesät werden, sollte die erste Aussaat unzureichend aufgehen. Die Begrünung muss das ganze Jahr stehen bleiben.

Saatgutmischungen sind z.B. SaatPlus4 von Saaten-Zeller, ProGreen einj. Blühpflanzen ECO Scheme 1 b/c HE von Feldsaaten Freudenberger

Überjährige Blühflächen/-streifen Ökoregel 1b und 1c:

Die Aussaat muss bis zum 15.05. erfolgen; es darf nachgesät werden, sollte die erste Aussaat unzureichend aufgehen. Im zweiten Standjahr ist eine Bearbeitung ab 1.09. für die Aussaat einer Folgekultur (Ernte im Folgejahr) zulässig. Folgt eine Sommerung, muss die Fläche aufgrund der Vorgaben zur Mindestbewirtschaftung bis zum 15.11. gemulcht oder gemäht und das Mähgut abgefahren werden, ein Umbruch darf dann erst im Folgejahr erfolgen.

Saatgutmischungen sind z.B. ECO Schemes 1B/C NRW HE SH BW SN RP SL von L. Stroetmann Saat, viterra® BIENE ECO 2.1 von Saaten-Union, Naturplus ÖR 1b/c 200 HE von BSV Saaten, ProGreen mehrj. Blühpflanzen ECO Scheme 1 b/c BE, BB, ST, HE, SN von Feldsaaten Freudenberger

Auch zur Begrünung der GLÖZ 8 Brache, also der 4 %ige Pflichtumfang an Ackerbrache, sowie der ÖR1a Brachen (diese dürften sogar bis 31. März eingesät werden) gibt es mittlerweile Saatgutmischungen, die bei einer Aussaat nach der Getreideernte ab Mitte August bis Anfang September noch einen interessanten Blühaspekt im Ansaatjahr und im Jahr der Stilllegung bieten.

Beispiele hierfür sind die viterra®-Mischungen der Saaten Union (BIENE, BUNTBRACHE, ROTATIONSBRACHE, KLEEBRACHE, LEGUBRACHE).

Soll die Brache mehrere Jahre auf der gleichen Fläche bestehen, können auch die bewährten Blühmischungen Lebensraum I (Saaten-Zeller, Feldsaaten Freudenberger) oder Blühende Landschaft (Rieger-Hofmann) zum Einsatz kommen, wobei hier die einjährigen Arten sicherlich nicht alle in die generative Phase und somit zur Selbstaussaat kommen. Die Vorgaben zur Mindestbewirtschaftung sind unbedingt zu beachten (mindestens jedes zweite Jahr bis zum 15.11. den Aufwuchs Mulchen oder Mähen und Mähgut abfahren, aber nicht im Verbotszeiträum 1.4. bis 15.8).

Die Tabelle „Welche Möglichkeiten zur Anlage von Blühflächen bestehen im Rahmen der Agrarförderung?“ bietet einen Überblick über mögliche Varianten der Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung mitsamt einzuhaltender Vorgaben. Weitere Informationen zur Anlage von Ackerbrachen und insbesondere auch zur Eignung bestimmter Arten in den ackerbaulichen Fruchtfolgen sind auf der Homepage des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen zur finden. https://llh.hessen.de/umwelt/biodiversitaet/

Beispiele geeigneter Ansaatmischungen mit Blühaspekt für Bracheflächen
GLÖZ 8 BracheÖkoregel 1aÖkoregel 1b/1c
Aussaat August bis Anfang/Mitte SeptemberAussaat August bis Mitte September oder Frühjahr bis 31. Märzeinjährig Aussaat bis 15. Maiüberjährig Aussaat bis 15. Mai im ersten Standjahr
viterra®-Mischungen BIENE, BUNTBRACHE, ROTATIONSBRACHE, KLEEBRACHE oder LEGUBRACHE (Saaten Union)SaatPlus4 (Saaten-Zeller)ECO Schemes 1b/c NRW HE SH BW SN RP SL (L. Stroetmann Saat)
Blühende Landschaft (Rieger-Hofmann) viterra® BIENE ECO 2.1 (Saaten Union)
Lebensraum I (Saaten Zeller oder Feldsaaten Freudenberger) Naturplus ÖR 1b/c 200 HE (BSV Saaten)
Landsberger Gemenge    ProGreen einj. Blühpflanzen ECO Scheme 1 b/c HE (Feldsaaten Freudenberger)ProGreen mehrj. Blühpflanzen ECO Scheme 1 b/c BE, BB, ST, HE, SN (Feldsaaten Freudenberger)
DSV TERRALIFE® – SOILPROTECT