Empfehlungen zur Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2024

Erhöhte Fördersätze für Ökoregelungen und geeignete Ansaatmischungen

Die Prämiensätze für die Ökoregelungen 1a, 1b und 1c werden in 2024 erhöht und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.

Da der erhöhte Prämiensatz von 1.300 € schon für den ersten zusätzlichen Hektar gewährt wird, steigt die Attraktivität zur Anlage von Blühflächen für kleinere Betriebe ab 10 ha Ackerland wieder an. Aber auch für größere Betriebe über 100 ha Ackerland steigt die Attraktivität, da auch weniger als 1% zusätzlich stillgelegt werden kann.

Landwirte müssen im Rahmen der GAP 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen, die sogenannte GLÖZ 8 – Brache. Auf freiwilliger Basis kann der Flächenumfang auf 10 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird über die Förderkomponente der Ökoregeln separat vergütet (ÖR 1a). Unabhängig vom Erhöhungsumfang ist der erste, zusätzlich bereitgestellte Hektar mit der höchsten Prämienstufe (1.300 €) förderfähig. Bei einer gezielten Begrünung wird der Prämiensatz nochmals um 200 € pro Hektar erhöht (ÖR 1b Blühflächen/-streifen, ÖR 1c Blühstreifen in Dauerkulturen). Für Hessen geeignete Mischungen werden von den Saathändlern mittlerweile angeboten.

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Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2023

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik zum 1.1.2023 haben sich auch die Rahmenbedingungen für die Anlage von Blühflächen in landwirtschaftlichen Betrieben geändert.
Das „Greening“ mit bewährten Komponenten wie den ein- oder mehrjährigen Honigbrachen ist weggefallen und wurde durch die sog. „Konditionalität“ ersetzt. Im Rahmen der Konditionalität sind verschiedene GLÖZ – Vorgaben einzuhalten, also die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand.

Mehrjährige HALM-Blühfläche

Die Landwirte sind unter anderem verpflichtet, 4 % ihrer Ackerflächen brach fallen zu lassen und eine Selbstbegrünung zuzulassen oder selbst eine gezielte Begrünung anzulegen.

Diese (Selbst-) Begrünung muss im Herbst unmittelbar nach der Ernte erfolgen. Bewährte Blühmischungen, wie die von der AG Blühflächen entwickelte Bauernverbandsmischung, scheiden für eine Begrünung im Herbst allerdings aus. Hier kommen jetzt hauptsächlich Kleegrasmischungen zum Einsatz, die nicht zu üppig wachsen, aber eine gute Bodenbedeckung bewirken und somit unerwünschte Arten unterdrücken.

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