Erhöhte Fördersätze für Ökoregelungen und geeignete Ansaatmischungen
Die Prämiensätze für die Ökoregelungen 1a, 1b und 1c werden in 2024 erhöht und die Fördervoraussetzungen vereinfacht.
Da der erhöhte Prämiensatz von 1.300 € schon für den ersten zusätzlichen Hektar gewährt wird, steigt die Attraktivität zur Anlage von Blühflächen für kleinere Betriebe ab 10 ha Ackerland wieder an. Aber auch für größere Betriebe über 100 ha Ackerland steigt die Attraktivität, da auch weniger als 1% zusätzlich stillgelegt werden kann.
Landwirte müssen im Rahmen der GAP 4 % ihrer Ackerfläche stilllegen, die sogenannte GLÖZ 8 – Brache. Auf freiwilliger Basis kann der Flächenumfang auf 10 % erhöht werden. Diese Erhöhung wird über die Förderkomponente der Ökoregeln separat vergütet (ÖR 1a). Unabhängig vom Erhöhungsumfang ist der erste, zusätzlich bereitgestellte Hektar mit der höchsten Prämienstufe (1.300 €) förderfähig. Bei einer gezielten Begrünung wird der Prämiensatz nochmals um 200 € pro Hektar erhöht (ÖR 1b Blühflächen/-streifen, ÖR 1c Blühstreifen in Dauerkulturen). Für Hessen geeignete Mischungen werden von den Saathändlern mittlerweile angeboten.
„Empfehlungen zur Anlage von Blühflächen im Rahmen der Agrarförderung (GAP) 2024“ weiterlesen