Neues Tierarzneimittel-Gesetz in Kraft getreten

Imkerinnen und Imker müssen zukünftig in einem Bestandsbuch dokumentieren, wenn sie ihre Bienen gegen Krankheiten behandeln.

Zudem müssen sie sich an die vorgeschriebenen Behandlungsverfahren halten.

So ist z.B. die Einbringung der Ameisensäure mittels Schwammtuch verboten.

Nähere Hinweise hierzu siehe http://deutscherimkerbund.de/534-TAMG