Gemäß der neuen, aktuell gültigen Honig-Richtlinie, oder auch “Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zurUnterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen vom 16.08.2023”, ist nun auch die Förderung zur Anschaffung von Gegenständen, Geräten und
Maschinen durch Imkerinnen und Imker direkt möglich.
Die Möglichkeit zur Antragstellung für das Förderjahr 2024/2025 wurde verlängert bis 31.10.2024!
Mindestvoraussetzungen sind u.a. die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und eine Mindestanzahl von 25 Völkern.
UPDATE:
Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat nun auch mit einer Pressemitteilung über die Förderung im Imkereisektor informiert.