Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten. Dieses besagt kurz gesagt, dass derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, bestimmte Pflichten übernehmen muss. Hobbyimker können jedoch aufatmen, das Befüllen und Verkaufen des Mehrweg-Honigglases ist von dieser Regelung ausgenommen. Auch Imker, die ihre Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben, haben zwar grundsätzlich sämtliche Herstellerpflichten nach dem neuen Gesetz zu erfüllen, für sie bestehen aber Möglichkeiten, den damit verbundenen Aufwand deutlich zu reduzieren:
– Schreiben des Deutschen Imkerbundes mit Hinweisen und Tipps zum neuen Verpackungsgesetz (PDF, 37kB)
– Das neue Verpackungsgesetz: “Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen” (PDF, 228kB)
Collage: C. Joergens