Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die bei der Umsatzsteuer die Durchschnittssätze nach § 24 UStG anwenden, sinkt ab dem 6. Dezember 2024 der Durchschnittssatz nach § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 (2. Alt.) UStG von bislang 9,0 auf nunmehr 8,4 %.
Dies wurde bereits im Frühjahr angekündigt, nur der Termin der Einführung blieb damals unklar. Nun hat der Bundesrat der Änderung zugestimmt.
Damit sich die Betriebe nicht an den neuen Steuersatz gewöhnen müssen, sinkt dieser zum 1. Januar 2025 weiter auf 7,8 Prozent.
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