Ab dem Jahr 2025 entfällt die GLÖZ8-Verpflichtung, also die 4-prozentige Zwangsstillegung, die allerdings 2023 und 2024 aufgrund des Ukrainekrieges mit Ausnahmeregelungen bereits „aufgeweicht“ wurde. Im Gegenzug musste auf agrarpolitischer Ebene ein Ausgleich geschaffen werden, um das Umweltambitionsniveau der GAP zu erfüllen. Dies geschieht nun dadurch, dass die Ökoregel 1 auf bis zu 8% (vorher 6%) aufgestockt wird. Das bedeutet, dass Brache- oder Blühflächen jetzt auf freiwilliger Basis bis zu einem Flächenumfang von 8% der betrieblichen Ackerflächen förderfähig sind. Die Flächen sind gezielt zu begrünen oder der Selbstbegrünung zu überlassen.
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