Vereine und das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft.

Ziel dieses Gesetzes ist es, allen Menschen – egal ob mit oder ohne Einschränkungen beim Sehen, Hören, Verstehen oder Bewegen – einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten zu ermöglichen.

Webseiten und digitale Angebote müssen also so gestaltet sein, dass niemand ausgeschlossen wird. Dazu gehören zum Beispiel eine klare Seitenstruktur, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, eine einfache Bedienung und die Unterstützung von Hilfsmitteln wie Screenreadern.

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