Asiatische Hornisse – Unterstützung bei der Nestentfernung

Nestentfernung – Erfahrung und Ausrüstung

Für eine Nestentfernung wird entsprechende Erfahrung und auch Ausrüstung benötigt.

Sie gefährden dadurch nicht nur sich selbst, sondern die Jungköniginnen der asiatischen Hornissen verlassen u.U. vorzeitig das Nest. Hierdurch wird also die Ausbreitung eher gefördert.

Bis in das Jahr 2025 wurde die “Asiatischen Hornisse (Vespa Velutina)” als invasive Art geführt und ihre Nester nach einer Meldung an das HLNUG von Wespen- und Hornissenbeauftragten entfernt und dies über Landesmittel finanziert.

Mittlerweile wird die Asiatische Hornisse als “etablierte”, invasive Art geführt.
Damit müssen die Kosten für die Nestentfernung nicht mehr vom Ministerium übernommen werden und der jeweilige Grundstückseigner muss nun für die Entfernung aufkommen.

Eine Meldung an die Untere Naturschutzbehörde des Kreises (oder der kreisfreien Stadt) ist aber weiterhin obligatorisch (siehe unten).

Liste uns bekannter, qualifizierter Hornissenberater

Die bei uns gelisteten Hornissenberater sind auf die Entfernung von Nestern der VV geschult, haben neben dem notwendigen Equipment auch entsprechende Erfahrung und Schutzkleidung und können ihnen bei einer Nestentfernung weiterhelfen.

NamePLZOrtTelefonEmail und Web
Poetsch, Thomas35641Schöffengrund-OberwetzMobilEmail
Junghans , Tom55122Mainz Webseite
Email
Bienenbotschaft gGmbH61184KarbenTelefon
Mobil
Webseite
Email
Manthey , Thorsten63110RodgauMobilWebseite
Email
Engel , Christian63165MühlheimTelefon
Mobil
Webseite
Email
Martin, Brigitte64291DarmstadtTelefon
Mobil
Email
Falkenstein , Michael68519ViernheimTelefon
Mobil
Webseite
Email
König, Nicole68642Bürstadt MobilWebseite
Email
Schooler , Patrick und Cornelia74336Brackenheim-Hausen MobilWebseite
Email

Meldung von Funden

Jeder Fund ist meldepflichtig (Totfund, lebende Individuen , Nest oder ein Volk).

Meldungen sind über das Meldeportal des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) einzureichen sowie eine Meldung an die zuständige Untere Naturschutzbehörde der Kreises zu geben.