Die Anwendung des Schwammtuchs bleibt für die 60 %ige Ameisensäure ad us. vet. nicht genehmigt.
Allerdings gibt es bei den kürzlich erteilten Zulassungen für die Ameisensäure mit der Bezeichnung „Ameisensäure 60 Bernburg, 684 mg/ml“ eine bemerkenswerte Ausnahme.
Hierbei wurde sowohl eine Langzeitbehandlung mit einem Vakuumverdunster als auch eine varroazide Kurzzeitbehandlung durch das Schwammtuch für Beuten mit einem Volumen von 60 Litern genehmigt.
Nach der Markteinführung dieses neuen Ameisensäure-Präparats darf nur diese spezielle Variante über die Schwammtuchmethode angewendet werden.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass allgemein eine Erlaubnis für die Schwammtuchanwendung bei Ameisensäure erteilt wird. Es ist zu beachten, dass es bis vor Kurzem für drei Varroazide, die die Wirkstoffe Ameisen-, Milch- und Oxalsäure enthalten, eine Zulassung gemäß der StandZV gab.
Dieses Verfahren existiert seit dem 28.01.2022 nicht mehr, und nach Ablauf der Übergangsfrist am 29.01.2027 werden diese Varroazide in dieser Zulassungsform nicht mehr verfügbar sein.
Inzwischen hat ein pharmazeutisches Unternehmen Einzelzulassungen für diese Varroazide gemäß den Anforderungen des neuen TAMG erlangt.
Die Markteinführung und Erreichbarkeit für Imker wird jedoch noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Diese neuen Zulassungen werden das bestehende Angebot an zugelassenen Varroaziden zur Bekämpfung der Varroa-Milbe mit verschiedenen organischen Säuren erweitern.
Es ist durchaus denkbar, dass auch andere pharmazeutische Unternehmen in den einzelnen EU-Ländern ihre Zulassungen erweitern. Hier bleibt abzuwarten, denn nur sie können die von den Imkern gewünschten Zulassungen und Anwendungsarten erwirken.