Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Schulungsveranstaltungen
des Landesverbands Hessischer Imker e.V.
Stand: 20.08.2024
Vorbemerkung
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Interessenten/Teilnehmer an Schulungsveranstaltungen und dem Landesverband Hessischer Imker e. V.
1. Allgemeines
a. Maßgeblich für die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Landesverband Hessischer Imker und dem Interessenten/Teilnehmer ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der Geschäftsbedingungen.
b. Für den Vertrag zwischen dem Landesverband Hessischer Imker und dem Interessenten/Teilnehmer gelten ausschließlich die Bestimmungen des deutschen Rechts.
c. Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Geschäftsbedingungen; Geschäftsbedingungen des Interessenten/Teilnehmers finden keine Anwendung.
2. Inhalt der Veranstaltungen
a. Der Inhalt und der Umfang der angebotenen Veranstaltungen bestimmt sich nach den Angaben zu der jeweiligen Veranstaltung auf der Internetseite „www.app.seminarmanagercloud.de/landesverband-hessischer-imker-ev/buchungsportal“.
b. Eventuelle in der Tagungsstätte ansonsten anfallende Kosten (z. B. Parkgebühren, Kopierkosten etc.) sind grundsätzlich nicht in der Kursgebühr enthalten. Ebenso nicht enthalten sind Anreise-, Übernachtungs- und Parkkosten.
3. Anmeldung zu Veranstaltungen
a. Die Anmeldung zu einer Veranstaltung, die im Namen des Landesverbands Hessischer Imker durchgeführt wird, hat grundsätzlich über die Internetseite „app.seminarmanagercloud.de/landesverband-hessischer-imker-ev/buchungsportal“ zu erfolgen.
4. Vertragsschluss
a. Die Darstellung der angebotenen Veranstaltungen auf der Internetseite „www.app.seminarmanagercloud.de/landesverband-hessischer-imker-ev/buchungsportal“ stellt kein verbindliches Angebot des Landesverbands Hessischer Imker e.V. dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Interessenten, hierzu ein Angebot abzugeben.
b. Mit der Anmeldung zur Teilnahme an einer Veranstaltung erteilt der Interessent ein rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an der Veranstaltung.
c. Die Übermittlung der Anmeldebestätigung sowie auch sonstiger im Zusammenhang mit dem Vertrag und dem Vertragsschluss stehenden Dokumente und Unterlagen durch den Landesverband Hessischer Imker erfolgt grundsätzlich per E-Mail.
5. Teilnahmegebühren und Zahlung
a. Die von dem Landesverband Hessischer Imker angebotenen Veranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gelten jeweils die auf der Internetseite „ww.app.seminarmanagercloud.de/landesverband-hessischer-imker-ev/buchungsportal“ ausgewiesenen Gebühren.
b. Bei der Buchung einer Veranstaltung erhält jeder Teilnehmer von dem Landesverband Hessischer Imker zugleich mit der Anmeldebestätigung eine Rechnung über die Teilnahmegebühr.
6. Ausfall einer Veranstaltung
a. Der Landesverband Hessischer Imker behält sich vor, eine Veranstaltung abzusagen, wenn dies aus organisatorischen Gründen (z. B. Erkrankung des Lehrbeauftragten) oder aufgrund behördlicher Anordnung erforderlich ist oder wenn die für die Veranstaltung des Landesverbands Hessischer Imker bestimmte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
b. In diesem Fall werden die angemeldeten Teilnehmer unverzüglich benachrichtigt.
c. Bereits geleistete Teilnahmegebühren für die abgesagte Veranstaltung werden erstattet. Weitergehende Ansprüche sind jedoch ausgeschlossen.
7. Verhinderung des Teilnehmers bei einer kostenpflichtigen Veranstaltung
a. Erklärt der Teilnehmer mit einer Frist von mindestens 31 vollen Tagen (gerechnet vor dem Tag, an dem die Veranstaltung bzw. Leistung beginnen soll) seine Verhinderung oder die Absage seiner Teilnahme, so werden die erbrachten Zahlungen zurückerstattet.
b. Erklärt der Teilnehmer jedoch zwischen 11 und 30 vollen Tagen (gerechnet vor dem Tag, an dem die Veranstaltung bzw. Leistung beginnen soll) seine Verhinderung oder die Absage seiner Teilnahme, so werden nur 50% der erbrachten Zahlungen zurückerstattet.
c. Erklärt der Teilnehmer innerhalb von 10 Tagen vor Veranstaltungsbeginn seine Verhinderung oder die Absage seiner Teilnahme, so wird der komplette Betrag einbehalten.
8. Haftungsbeschränkung
a. Die Kursveranstaltungen werden von dem Landesverband Hessischer Imker in Zusammenarbeit mit dessen Lehrbeauftragten sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet und durchgeführt. Der Landesverband Hessischer Imker übernimmt jedoch keine Haftung für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Kursunterlagen oder der Durchführung der Kurse. Insbesondere haftet sie nicht für den Fall, dass ihre Leistungen hinter den Erwartungen des Teilnehmers zurückbleiben.
b. Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind, soweit sich nicht aus nachfolgender Bestimmung etwas anderes ergibt, ausgeschlossen.
c. Der Ausschluss der Schadensersatzansprüche gemäß Ziffer b. gilt nicht:
• in den Fällen der Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.
• in den Fällen der Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Wesentliche Vertragspflichten in vorstehendem Sinne sind solche Verpflichtungen, die diejenigen Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat.
Wesentliche Vertragspflichten sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
Im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Schadensersatzanspruch jedoch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Diese Begrenzung gilt jedoch nicht in Fällen, in denen Schadensersatzanspruch auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten des Landesverbands Hessischer Imker beruht.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Meinungsäußerungen der Lehrbeauftragten
Meinungsäußerungen von Lehrbeauftragten (z. B. Beiträge in Diskussionen) geben ausschließlich die Meinung des Einzelnen wieder und unterliegen auch deren Verantwortung. Eine inhaltliche Prüfung veröffentlichter Beiträge findet nicht statt. Von Beiträgen, die Dritte schädigen oder reine Werbeaussagen darstellen, distanziert sich der Landesverband Hessischer Imker ausdrücklich.
10. Schutz- und Urheberrechte
a. Der Landesverband Hessischer Imker behält sich die Urheberrechte an den von ihm oder von den Lehrbeauftragten erstellten Unterlagen, Ergebnissen, Berechnungen usw. ausdrücklich vor. Kursunterlagen oder Teile davon dürfen ohne in Textform erteilte Einwilligung des Landesverbands Hessischer Imker nicht vervielfältigt oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
b. Ohne in Textform erteilte Zustimmung des Landesverbands Hessischer Imker darf, mit Ausnahme der von dem Landesverband Hessischer Imker ausgestellten Zertifikate und Teilnahmebescheinigungen, die Wort- und Bildmarke des Landesverbands Hessischer Imker nicht zur weiteren Nutzung (z. B. werbend auf der Homepage) eingesetzt werden.
11. Foto- und Videoaufnahmen
Während der Veranstaltungen können Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden.
Mit der Anmeldung erteilt der Teilnehmer seine Zustimmung, dass der Landesverband Hessischer Imker die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Foto- und Videoaufnahmen ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung und ohne Entrichtung einer Vergütung in gedruckter oder elektronischer Form, insbesondere in Print- sowie Online-Medien und in Social-Media-Kanälen für ihre Verbandszwecke benutzt, vervielfältigt, verbreitet oder ausstellt.
Die Zustimmung kann vom Teilnehmer widerrufen werden; in diesem Fall hat der Teilnehmer dem Fotografen deutlich zu signalisieren, dass er nicht auf den Foto- bzw. Videoaufnahmen erscheinen will.
Außerdem können Teilnehmer bei dem Landesverband Hessischer Imker der Nutzung der Foto- und Videoaufnahmen, sofern sie auf diesen erkennbar sind, für die Zukunft widersprechen.
12. Datenschutz
a. Die Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt unter strikter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Mehr Informationen finden Sie unter „www.hessische-imker.de/datenschutzerklaerung/.“
b. Die Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Kundendaten erfolgen ausschließlich, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung der Vertragsbeziehung mit dem Kunden erforderlich ist und solange der Landesverband Hessischer Imker zur Aufbewahrung dieser Daten gesetzlich verpflichtet ist.
Stand: August 2024