Einladung zur Teilnahme an der Hessischen Honigprämierung 2025

Der Landesverband Hessischer Imker lädt auch im Jahr 2025 alle im Landesverband organisierten Imker zur Honigprämierung zur Honigprämierung herzlich ein. In diesem Jahr wird die Sinnesprüfung am 9. August 2025 stattfinden.
Die Honigprämierung trägt dazu bei, den hohen Qualitätsstandard unseres hessischen Honigs auch dem Kunden gegenüber unter Beweis zu stellen und somit auch in Zukunft zu erhalten. Die eingereichten Honige werden neben einer optisch-sensorischen Prüfung auch einer chemisch-physikalischen Analyse unterzogen. Die jeweiligen Proben/Honiglose werden alle auf Wassergehalt und Invertaseaktivität untersucht.
Die Teilnahme an der Honigprämierung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Honig und Ihr Können einer fachkundigen und neutralen Prüfung zu unterziehen. Gleichzeitig erhalten Sie dabei wertvolle Tipps und Hinweise um Ihr Wissen um das Thema Honigbearbeitung und Optimierung des Verkaufsgebindes im DIB-Glas oder im Neutralglas zu vervollkommnen.
Die Bewertung erfolgt nach einem bundesweit einheitlichen Prüfschema des DIB, nach dem bei erreichen entsprechender Punktzahlen, Preise und Urkunden vergeben werden.
Die errungenen Auszeichnungen werden im Rahmen des Hessischen Honigtages in Michelstadt-Erbach am 23. November diesen Jahres rechtzeitig vor dem Weihnachtgeschäft übergeben.
Wird ein Honig mit einem Preis ausgezeichnet, darf der Imker die entsprechende Honigcharge im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes mit einem Preissiegel versehen, was sich erfahrungsgemäß sehr positiv auf die Vermarktung auswirkt. Für Neutralgläser sind derzeit keine Preissiegel vorgesehen, aber Sie bekommen wie alle anderen auch alle Untersuchungsergebnisse und Ihre Urkunde. Damit können Sie werben.
Was ist dieses Jahr neu?
Wir sind dieses Jahr offen für Imker mit Neutralglas. Sie können gerne teilnehmen, sollen Ihren Honig aber im DIB Glas mit DIB Etikett und Einlage einschicken. Sie können sich dazu Gläser, Etiketten und Einlagen gerne von Kolleginnen/Kollegen ausleihen, die Adressen werden anonymisiert. Wichtig für Sie zu wissen: Wir prüfen nach dem DIB Schema, was bedingt, dass auch bei Ihrem Honig der Wassergehalt unter 18% liegen muss.
Wir bieten erstmalig optional eine Sortenbestimmung und eine Rückstandsanalyse an. Die Organisation dieser geförderten Module übernimmt der Landesverband. Sie bezahlen hierbei einen geringen Eigenanteil.
Ebenfalls neu in diesem Jahr ist die Anmeldung über unser Schulungsportal. Dies vereinfacht die Abwicklung für die Teilnehmer und auch für das Team hinter der Honigprämierung.
Bitte wählen bei ihrer Anmeldung im Schulungsportal die von Ihnen gewünschte Option, also ohne oder mit zusätzlichen Analysen, bei der Bestellung entsprechend aus.
Wenn Sie mehr als ein Los einreichen wollen, buchen Sie bitte die Lose einzeln. Aus technischen Gründen ist es nicht möglich, alle Lose in einer Bestellung zu buchen.
Bitte beachten Sie für die Abwicklung und Vorbereitung der Lose unbedingt die Teilnahmebedingungen und Hinweise weiter unten.
Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Teilnahme!
Anmeldung
Organisation
| Anmeldung (über das Schulungsportal) | bis einschließlich Mittwoch, den 06. August 2025 |
| Persönliche Anlieferung (in der Geschäftsstelle) | Samstag, den 09. August 2025 |
| Postversand an: Landesverband Hessischer Imker e.V. Geschäftsstelle Erlenstraße 11 35274 Kirchhain | Eingang bis zum 7. August 2025 |
Preise
| Honigprämierung | 30,00 € |
| Honigprämierung + Rückstandsanalyse | 55,00 € |
| Honigprämierung + Sortenbestimmung | 70,00 € |
| Honigprämierung + Rückstandsanalyse + Sortenbestimmung | 95,00 € |
Teilnahmebedingungen und Hinweise
- Auch in diesem Jahr ist im Anmeldesystem die Angabe der Betriebsnummer (vergeben durch das Veterinäramt oder das HVL in Alsfeld) und die Mitgliedsnummer des Verbandes zwingend. Wir werden für das Anmeldesystem eine Hotline einrichten, bei der Sie Hilfe bekommen. Wir empfehlen, sich im Anmeldesystem LanCloud einmalig zu registrieren, damit Sie fehlende Angaben nachträglich eingeben können. Eine manuelle nachträgliche Bearbeitung ist nicht vorgesehen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle im Landesverband Hessischer Imker e.V. organisierten Imker mit ihrem eigenen Honig.
- Jedes Los umfasst 3 Stück 500-g-Gläser Honig gleicher Abfüllung und Herkunft im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes mit Deckeleinlage und Gewährverschluss (ohne Sortenangabe).
- Pro Imker sind bis zu 3 Lose (Proben) zum Wettbewerb zugelassen. Die Lose müssen sich hinsichtlich der Trachtherkunft deutlich voneinander unterscheiden. Die Honige dürfen nicht älter als 2 Jahre sein. Es werden nur Honige zur Bewertung zugelassen, von denen noch mindestens 25 kg vorhanden sind.
- Lose, die die Teilnahmebedingungen bzw. die Anforderungen des DIB bzw. die Kriterien der Aufmachung und Abgabe nicht erfüllen, werden bewertet, jedoch nicht prämiert.
- Die Honigbewertung erfolgt in Anlehnung an das Prüfungsschema des Deutschen Imkerbundes.
- Wird ein Honiglos mit einem Preis ausgezeichnet, darf die entsprechende Honigcharge im Imker-Honigglas des Deutschen Imkerbundes mit Preissiegeln versehen werden. Eine Kennzeichnung auf Neutralgläsern mit den Preissiegeln des LHI/DIB ist nicht zulässig.
- Gläser, Deckel und Gewährverschlüsse müssen innerhalb eines Loses einheitlich sein (Logo mit altem oder neuem Bienenkorb, kein veraltetes Adlerlogo).
- Gläser, Deckel und Gewährverschlüsse sind unbeschädigt und sauber.
- Die Deckel sind fest zugedreht (ggf. vor Etikettierung nachdrehen).
- Es sind nur die vom DIB zugelassenen Deckeleinlagen (mit DIB-Logo) zu verwenden.
- Es sind Gewährverschlüsse (mit oder ohne Adresseindruck) zu verwenden (eine neutrale Bewertung wird durch Überkleben des Adressfeldes gewährleistet).
- Im Feld für den Sorteneindruck (weißes Feld Mitte unten) ist anzugeben:
- F für flüssig oder
- K für kristallisiert
- Damit kennzeichnet der/die Einsender/in den Zustand des Honigs, der zum Zeitpunkt der Prüfung zugrunde gelegt werden soll. Flüssiger Honig darf noch nicht trüb sein (keine Kristalle sichtbar), um keinen Punktabzug zu erhalten.
- Das Feld für das Mindesthaltbarkeitsdatum ist entsprechend der Kennzeichnungsverordnung auszufüllen (gestempelt oder gedruckt, aber nicht handschriftlich).
- Zusatzetiketten oder weitere Beschriftungen des Gewährverschlusses, Deckels und Glases sind nicht zulässig.

