Direkte Förderung für Imker mit vielen Völkern

Gemäß der neuen, aktuell gültigen Honig-Richtlinie, oder auch “Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zurUnterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen vom 16.08.2023”, ist nun auch die Förderung zur Anschaffung von Gegenständen, Geräten und
Maschinen
durch Imkerinnen und Imker direkt möglich.

Die Möglichkeit zur Antragstellung für das Förderjahr 2024/2025 wurde verlängert bis 31.10.2024!

Mindestvoraussetzungen sind u.a. die Mitgliedschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) und eine Mindestanzahl von 25 Völkern.

UPDATE:
Das Hessische Landwirtschaftsministerium hat nun auch mit einer Pressemitteilung über die Förderung im Imkereisektor informiert.

Voraussetzungen

  • Imker und Imkerinnen mit mehr als 25 Völkern.
    Die Mitgliedschaft im Landesverband Hessischer Imker ist keine Voraussetzung zur Förderung.
  • Nachweis über Mitgliedsbeiträge in der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
    Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft SVLFG ist ab einer Völkerzahl von 25 Völkern zwingend notwendig. Weitere Infos dazu finden Interessierte auf der Webseite der SVLFG

  • Mindestinvestitionssumme beträgt 2500 € netto,
  • Maximale Förderung je Imker/Imkerin pro Jahr 10.000 €
  • Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 30 % derzuwendungsfähigen Ausgaben
  • Eine Zweckbindungsfrist von 8 Jahren ist einzuhalten.
    Die Beitragszahlung an die SVLFG ist in diesem Zeitraum nachzuweisen!

Zuwendungsfähig sind Gegenstände, Geräte und Maschinen, die der Erzeugung und
Vermarktung von Bienenzuchterzeugnissen dienen wie z.B.

  • Honigschleuder
  • Dampfwachsschmelzer
  • Entdeckelungsmaschine
  • Honigrührer
  • Lagerbehälter aus Edelstahl
  • Abfüllbehälter oder -maschinen

Nicht zuwendungsfähig sind

  • Beuten
  • Kleingegenstände wie Smoker, Stockmeißel etc. mit Warenwert unter 50 €
  • Verbrauchsmaterialien

Details zur Antragstellung

  • Der Antrag wird ausschließlich digital gestellt über www.lawileportal-hessen.de.
    Interessierte müssen sich hier registrieren und ihren Antrag stellen.

    Grundsätzliche Informationen hierzu auf der Webseite des RP Giessen unter:
    Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen.

    Zusätzlich sind folgende Angaben notwendig:
    • Angabe der Registriernummer
    • Angabe der Völkerzahl
    • Angabe, ob Mitgliedschaft im LHI besteht

  • Für Rückfragen kann man sich direkt an Kerstin Sapper beim RP Giessen (Kerstin.Sapper@rpgi.hessen.de, Telefon 0641-303-5112) wenden.

  • Für die Gewährung von Fördermitteln noch in diesem Jahr sind die Anträge bis zum 30.09.2024 einzureichen, um eine Auszahlung noch im Haushaltsjahr 2024 gewährleisten zu können.


Die Vereinsvorsitzenden wurden hierüber von der Geschäftsstelle mit dem Rundschreiben 07/2024 informiert.