EU-Meldeverordnung – Varroa Meldepflicht?

In jüngster Zeit gab es Irritationen über eine neu bestehende Meldepflicht an die Veterinärämter über an Varroa betroffene Bienenvölker. Das betrifft alle Imker, alle Landkreise und fast alle Bienenvölker in Deutschland.

Auf Initiative der Verbände erfolgte nun eine Klarstellung von Seiten des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt (HMLU). 

Hintergrund ist eine neue EU-Meldeverordnung vom 10. März 2026.

Für Imkerinnen und Imker besteht damit eine unverzügliche Meldepflicht für die Amerikanische Faulbrut, den Befall mit dem Kleinen Beutenkäfer, den Befall mit der Tropilaelaps-Milbe und neu hinzugekommen für die Varroose.

Ausgehend von der Annahme, dass alle Bienenvölker in Hessen von der Varroa-Milbe befallen sind und unter Berücksichtigung der bestehenden Registrierungspflicht wird – nach Einschätzung durch das HMLU – die Meldung der Varroose durch die Imkerinnen und Imker in Hessen als entbehrlich angesehen.

Imkerinnen und Imker in Hessen müssen daher den Befall ihrer Bienenvölker mit der Varroa-Milbe nicht an die zuständige Veterinärbehörde melden Diese Ausnahmeregelung bezieht sich ausschließlich auf die Imkerinnen und Imker. Staatliche Behörden bleiben davon unberührt.

Es ist nach wie vor für Varroa keine Meldung an das Veterinäramt oder die Tierseuchenkasse notwendig. Wohl aber besteht unverändert eine Bekämpfungs- bzw. Behandlungspflicht für die Imkerschaft.

Der Landesverband Hessischer Imker (LHI) appelliert an die Imkerschaft diese begrüßenswerte Vereinfachung nicht als Verharmlosung fehlzuinterpretieren. Gleichzeitig erinnern wir in diesem Zusammenhang an unsere dringende Empfehlung auf Bienenimporte zu verzichten, um sich nicht die Probleme ins Land zu holen, die bisher nur in Italien (Kleiner Beutenkäfer) und Osteuropa (Tropilaelaps-Milbe) aufgetreten sind.

Der Landesverband Hessischer Imker e.V. begrüßt die Klarstellung aus Wiesbaden und dankt allen Imkerinnen und Imkern, die verantwortungsbewusst mit diesen Themen umgehen.