Seit dem 2. August 2026 ist der „EU AI ACT“ aktiv.
Inhalte, welche mithilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt oder wesentlich verändert wurden, sind nun entsprechend zu kennzeichnen. Verbrauchern soll so eine bessere Einschätzung der Herkunft und Authentizität von Inhalten ermöglicht werden.
Dies gilt insbesondere für KI-generierte oder mit KI-Unterstützung erstellte Texte, sondern auch für Bilder, Audio- und Videoinhalte, die echten oder von Menschen erstellten Inhalten nahe kommen.
Welche KI-Anwendung hierzu verwendet wurde, ist nicht von Belang.
Neben KI-Anwendungen (wie Chatgpt, usw.) können dies auch KI-generierte Antworten von Suchmaschinen, deren KI-Modus oder in den Ergebnissen, oder beispielsweise Bild- und Videogenerierungsprogramme sein.
Für Webauftritte kann man sich gut mit einem Plugin, wie z.B. EU AI Act Ready für WordPress (https://eu-ai-act-ready.com/), behelfen.

