Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten. Dieses besagt kurz gesagt, dass derjenige, der Verpackungen in Umlauf bringt, bestimmte Pflichten übernehmen muss. Hobbyimker können jedoch aufatmen, das Befüllen und Verkaufen des Mehrweg-Honigglases ist von dieser Regelung ausgenommen. Auch Imker, die ihre Tätigkeit gewerbsmäßig ausüben, haben zwar grundsätzlich sämtliche Herstellerpflichten nach dem neuen Gesetz zu erfüllen, für sie bestehen aber Möglichkeiten, den damit verbundenen Aufwand deutlich zu reduzieren:
– Schreiben des Deutschen Imkerbundes mit Hinweisen und Tipps zum neuen Verpackungsgesetz (PDF, 37kB)
– Das neue Verpackungsgesetz: “Gesetz zur Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen” (PDF, 228kB)
Collage: C. Joergens
Hessische Honigprämierung 2018
Der Landesverband Hessischer Imker lädt Sie auch im Jahr 2018 herzlich zur Honigprämierung ein.
Die Teilnahme an der Honigprämierung bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Honig und Ihr Können einer fachkundigen und neutralen Prüfung zu unterziehen. Gleichzeitig erhalten Sie dabei wertvolle Tipps und Hinweise um Ihr Wissen um das Thema Honigbearbeitung und Optimierung des Verkaufsgebindes im DIB-Glas zu vervollkommnen. Wie schon in den Vorjahren wird die Prämierung im Spätsommer stattfinden, die errungenen Auszeichnungen werden im Rahmen des Hessischen Honigtages am 11. November dieses Jahres in Gersfeld, rechtzeitig vor dem Weihnachtgeschäft verliehen.
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