Amerikanische Faulbrut in der Stadt Mainhausen (Mai 2026)

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in der Stadt Mainhausen.

Der Sperrbezirk wurde im Umkreis von 800 Meter um den Ausbruchsherd eingerichtet. Dieser betrifft den Mainhäuser Ortsteil Mainflingen sowie den Seligenstädter Stadtteil Klein-Welzheim und endet am Main als natürlicher Grenze.

Nach dem Verdachtsfall bei einem Bienenvolk in Langen wurde bei einer Monitoring-Probe nun eine weitere Infektion mit der AFB, dieses Mal in Mainhausen, bestätigt. In diesem Bereich muss das Veterinäramt in den kommenden Wochen bei allen Bienenvölkern, aktuell sind 13 Bienenvölker registriert, eine amtliche Probenahme durchführen, um eine Verbreitung der Faulbrut zu verhindern.

Das Veterinäramt des Kreises Offenbach erinnert alle, die Bienen halten, nicht nur in den betroffenen Bereichen, sondern im gesamten Kreisgebiet, an die gesetzlich geforderte Meldung, Verzugsmeldung oder Abmeldung aller Standorte mit möglichst genauen Angaben, wie Koordinaten, gegebenenfalls Straße, Hausnummer und Flurstück, ihrer Bienenvölker.

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Amerikanische Faulbrut in der Stadt Langen (März 2026)

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in der Stadt Langen –
Das Sperrgebiet umfasst Teile von Langen, Egelsbach und Teile von Dreieich.

 Bei einer amtlichen Probenziehung in sechs Völkern wurden vier Völker positiv auf AFB-Sporen getestet. Daher wird ein AFB-Sperrbezirk im Umkreis von einem Kilometer um den Ausbruchsherd eingerichtet. Dieser betrifft unter anderem die Stadt Langen und Teile der Gemeinde Egelsbach. 

Das Veterinäramt wird bei allen Bienenvölkern im Sperrbezirk eine amtliche Entnahme von Proben durchführen, um eine Verbreitung der Faulbrut zu verhindern.

Meldung der Kreises Offenbach : https://www.kreis-offenbach.de/AFB-

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Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung – UPDATE !!


Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe

    • UPDATE:

      Tätigkeiten bei der Bekämpfung der Vespa Velutina fallen nun unter den Umfang der Haftpflichtversicherung, die für die Mitglieder in den Imker-Global-Versicherungen der Imker-Landesverbände enthalten ist, rückwirkend per 01.01.2025!

      Der Versicherungsschutz gilt AUCH für die Nestentdeckung, -entfernung, -umsiedelung und -vernichtung von invasiven und nicht invasiven Insekten.

      Die Imkerversicherung konnte eine beitragsfreie Lösung mit dem Versicherer aushandeln, also ohne eine Prämienerhöhung für den Einschluss dieses Risikos.

      Haftpflichtversicherung heißt, dass Schäden an Dritten – Personen- und/oder Sachschäden – mitversichert sind. Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung.  

  • Es besteht weiterhin kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen.

    • UPDATE :
      Siehe oben: “Der eigene Unfall ist nicht Gegenstand der Haftpflichtversicherung. 

      Ggfs. macht hier eine Versicherung über eine Berufsgenossenschaft Sinn.
      Entweder selbst oder auch über den eigenen Imkerverein.

  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit
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Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung

Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen
  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe
  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse sind über die Imker Global Versicherung versichert (Schäden durch Tiere)

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Amerikanische Faulbrut in der Stadt Kassel (Juni 2025)

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut (AFB) in einem Bienenstand in der Stadt Kassel –
Sperrbezirk mit Restriktionsmaßnahmen im Bereich Philippinenhof‐Warteberg/ Nord‐Holland/ Fasanenhof ab Samstag, 28. Juni 2025.

Allgemeinverfügung der Stadt Kassel vom 24.06.2025 :
https://www.kassel.de/service/media/themenseiten/amerikanische-faulbrut-afb.php

Imker im Umkreis der Gemeinde oder um Kassel sollten unbedingt prüfen, inwieweit sie vom Sperrbezirk betroffen sind.

Bitte beachtet auch die Informationen zur AFB hier auf unserer Webseite im Bereich Download – Bienengesundheit. Eine Liste aller uns bekannten und veröffentlichten AFB-Meldungen findet sich hier.

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Neuerungen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse

In Hessen gibt es Neuerungen im Umgang mit der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) nach einer bundesweiten Neubewertung.

Wurde diese Insektenart vom Bundesumweltministerium bisher vom Bundesministerium als invasive Art klassifiziert. Dies führte dazu, dass gemeldete Nester unverzüglich entfernt werden mussten, um mögliche Schäden an einheimischen Arten und Risiken für die öffentliche Sicherheit zu vermeiden.

Mit der aktuellen Umstufung wird die Asiatische Hornisse nun als weit verbreitet geführt. Das bedeutet, dass Betroffene nicht mehr verpflichtet sind, Nester pauschal und sofort zu beseitigen. Stattdessen erfolgt nun eine individuelle Prüfung jedes Einzelfalls, bevor Maßnahmen zur Beseitigung ergriffen werde.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Regelung auf die Population der Asiatischen Hornisse und die Umwelt in Hessen haben wird.