Asiatische Hornisse – Nestentfernung und Versicherung

Versicherungsschutz bei Nestentfernung

  • Es besteht kein Unfallversicherungsschutz über den Landesverband, wenn Mitglieder selbst Nester entfernen (oder dabei helfen) und dabei verunfallen
  • Es besteht kein Haftpflichtversicherungsschutz gegenüber Dritten
    (Personen / Sachen) im Falle einer Nestentfernung / oder Hilfe
  • Begründung:
    Das Entfernen und / oder Vernichten von VVN Nestern ist keine imkerliche Tätigkeit

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse

Völkerverluste durch die Asiatische Hornisse sind über die Imker Global Versicherung versichert (Schäden durch Tiere)

Nachweispflicht im Falle eines Velutina Schadens:

  • BSV führt idealerweise die Begutachtung durch
  • Nachweispflicht des Imkers
  • Auszug aus Bestandsbuch
  • Dokumentation über den Erfolg der Varroa Behandlung
  • Aussagekräftige Bilddokumentation
  • Welche Vorkehrungen wurden getroffen (Fluglochverengung, Maulkörbe)

Aussagen wie z. B.:” Ich habe in 100 Metern Entfernung Velutinas gesehen und meine Kästen sind auf einmal leer!” reichen nicht aus.

WICHTIG: Unterscheidung von echten und unechten Völkerverlusten!

Nur so können valide Daten gesammelt werden.

Aktuell weisen die meisten Fälle aus, dass Velutina nicht die Schadenursache gewesen ist (schwache Völker, kranke Volker, Varroa-Befall, Viruslast, zu wenig Futter).

Verena Rübsam, 25.09.2025