Aufgrund einiger Nachfrage bzgl. des Ablaufs bei der Beantragung einer Betriebsnummer, widersprüchlichen Aussagen einiger Veterinärämter und, damit verbunden, Unsicherheiten bei der Imkerschaft hierzu, haben unser beiden Vorsitzenden sich hierzu beim zuständigen Ministerium kundig gemacht und eine Stellungnahme des Ministeriums bekommen.
Diese möchten wir hier zur Verfügung stellen und explizit nochmal darauf hinweisen, dass diese Stellungnahme auch gerne mit den Veterinärämter geteilt werden darf.
Bei Problemen bei der Registrierung, melden Sie diese bitte per Email an unsere Geschäftsstelle. Diese sammelt die Rückmeldungen und leitet diese an das Ministerium weiter.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir in Ihren persönlichen Fällen nicht weiterhelfen können. Sie können aber jederzeit diese Information zitieren.
Stellungnahme des Ministeriums
Quelle:
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Referat VII 4 „Tierhaltung, Bildung, Beratung, Betriebswirtschaft, Aufsicht LLH“
Die Meldung / Registrierung von Bienenvölkern ist verpflichtend für jeden Imker. Dabei ist es nicht relevant, ob der Imker in einem Verein oder Verband organisiert ist. Die rechtliche Grundlage für die Registrierung ist die deutsche Bienenseuchenverordnung, die allerdings vom EU-Tiergesundheitsrecht überlagert wird.
Für die Umsetzung der Registrierung sind die jeweils zuständigen Veterinärämter zuständig. In einzelnen Fällen kann das Veterinäramt auf den HVL verweisen. In jedem Fall wird eine Betriebsnummer (durch das Veterinäramt, Bienenseuchenverordnung) oder eine HIT Nummer (HVL, EU-Tiergesundheitsrecht) vergeben.
Die Betriebsnummer oder die Hitnummer sind auf Nachfrage anzugeben, z.B. um an Kursen das LHI zu günstigeren Konditionen teilnehmen zu können oder andere geförderten Maßnahmen, wie Vorträge oder Veranstaltungen, zu besuchen.
Bitte beantragen Sie die Nummer rechtzeitig, nur mit der Nummer können Sie die Vergünstigung in Anspruch nehmen.